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Landesmodellprogramm "Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher" in der Förderperiode 2022 bis 2025

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt nach den vorgenannten Richtlinien Zuwendungen für landesweit ausgerichtete Maßnahmen der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Informationen zu den Förderbereichen finden Sie unter den nachfolgenden Punkten:

Informationen und Dokumente zum Zuwendungsverfahren ab dem Jahr 2022

2.1 Jahresprogramms von Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendarbeit und der Ausbildung von Jugendleitern

2.2 Jugendbildungsreferenten*innen bei landesweit tätigen Trägern der freien Jugendhilfe

2.3 Verwaltungsausgaben der Jugendverbände nach § 12 SGB VIII

2.4 Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII

2.5 Jugendbildungsstätten

2.6 Sonstige Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse im Bereich der §§ 11, 13 und 14 SGB VIII 

2.7 Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII

2.8 Erzieherischer Kinder-​ und Jugendschutz nach § 14 SGB VIII

Allgemeine Unterlagen zu den Zuwendungsverfahren

weitere Förderungen

Grundlagen der Förderung

Hier finden Sie allgemeine Rechtsgrundlagen für die Förderungen.

Informationen und Hinweise

Hier erhalten Sie weitere förderrechtliche Hinweise und Informationen.

Ansprechpartner*innen für die Bearbeitung von Zuwendungsverfahren

Hier finden Sie zu den Förderbereichen im Bereich Jugend die jeweiligen Ansprechpartner*innen.

Haben Sie Fragen oder suchen Sie einen Ansprechpartner?

Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

und

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder wenden Sie sich postalisch an uns:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)