Förderungen
AnsprechpartnerInnen für die Bearbeitung von Zuwendungsverfahren
Landesmodellprogramm "Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher" in der Förderperiode 2023 bis 2026
Landesmodellprogramm "Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher" in der Förderperiode 2022 bis 2025
Förderungen der Jugendarbeit, der Jugendverbände und der Jugendsozialarbeit und des erzieh. Kinder- und Jugendschutz
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt nach den vorgenannten Richtlinien Zuwendungen für landesweit ausgerichtete Maßnahmen der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Informationen zu den Förderbereichen finden Sie unter den nachfolgenden Punkten:
Informationen und Dokumente zum Zuwendungsverfahren ab dem Jahr 2022
2.2 Jugendbildungsreferenten*innen bei landesweit tätigen Trägern der freien Jugendhilfe
2.3 Verwaltungsausgaben der Jugendverbände nach § 12 SGB VIII
2.4 Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII
2.6 Sonstige Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse im Bereich der §§ 11, 13 und 14 SGB VIII
2.7 Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII
2.8 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach § 14 SGB VIII
Weitere Förderungen
- Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung
- Landesmodellprojekt „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher" 2020 bis 2023
- Wohlfahrtspflegerische Einzelmaßnahmen
(Telefonseelsorge; Kinder-, Jugend- und Elterntelefon; Bürgerschaftliches Engagement; sonstige Maßnahmen) - Förderung von Beratungsangeboten für Lesben, Schwule, Transsexuelle und Intersexuelle
- Internationale Jugendarbeit (Bund, Stiftungen und Jugendwerke)
- Zuweisung an Landkreise und kreisfreie Städte nach § 31 KJHG
- Institutionelle Förderungen
- Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit
- Bundesprogramm "Demokratie Leben"
Grundlagen der Förderung
Hier finden Sie allgemeine Rechtsgrundlagen für die Förderungen.
Informationen und Hinweise
Hier erhalten Sie weitere förderrechtliche Hinweise und Informationen.