Aktuelle Erreichbarkeiten und Ansprechpartner
Funktion/Bereich | Name | Telefonnummer | E-Mail-Adresse |
Referatsleiterin, 2. SED-UnberG | Frau Bossemeyer | +49 340 6506-304 | ute.bossemeyer@lvwa.sachsen-anhalt.de |
Integration | Herr Gödde | +49 340 6506-314 | dirk.goedde@lvwa.sachsen-anhalt.de |
Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen | Frau Giehler | +49 345 514–3722 | sabine.giehler@lvwa.sachsen-anhalt.de |
Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen | Herr Matschat | +49 345 514-3954 | hans.matschat@lvwa.sachsen-anhalt.de |
Bildung, Ausbildungsförderung | Frau Dr. Panzner | +49 345 514-1218 | antje.panzner@lvwa.sachsen-anhalt.de |
Ute Bossemeyer
Referatsleiterin
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau
Telefon: +49 340 6506-304
E-Mail
1. Bildung und BAföG
>>> Hier finden Sie Informationen zu unseren Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich Bildung und BAföG
2. Integration der Spätaussiedler und bleibeberechtigten Zuwanderer
Das Referat nimmt Aufgaben zur Unterstützung und Begleitung der Spätaussiedler und bleibeberechtigten Zuwanderergruppen wahr. Es fördert die in den Landkreisen und kreisfreien Städten eingerichteten Koordinierungsstellen für Integration und unterstützt und berät diese bei der Initiierung von Netzwerken und Projekten zur Integration von Zuwanderern. Das Referat übt die Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte zum Vertriebenenrecht und zur Integration von Zuwanderern aus. Gleiches gilt für die Fachaufsicht gegenüber den Sozialämtern für Asylbewerberleistungen.
- Ansprechpartner
Herr Gödde
Telefon: +49 340 6506-314
Telefax: +49 340 6506-338
E-Mail
- Anschrift
Landesverwaltungsamt
Referat 207
PF 200256
06003 Halle/Saale
- Besucheranschrift
Landesverwaltungsamt
Referat 207
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau
3. Aufnahme und Verteilung von Spätaussiedlern und Zuwanderern
>>> Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Zuständigkeiten im Bereich Aufnahme, Verteilung von Spätaussiedlern und Zuwanderern.
Weitere Informationen
Fördermittel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Integrationsrichtlinie)
- Zuwendungen zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Verbesserung der Situation von Flüchtlingen sowie zur Interkulturellen Öffnung von Organisationen, Einrichtungen und Diensten
- Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Integrationsarbeit
- Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte nach dem Bundesvertriebenengesetz
Das Referat unterstützt auch Maßnahmeträger bei der Stellung von Förderanträgen zum Beispiel beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das im Bereich der Integrationsförderung zahlreiche Programme zur Förderung der sprachlichen, gesellschaftlichen und sozialen Integration bündelt.
4. Rehabilitierung
Als Rehabilitierungsbehörde ist das Referat für den nachträglichen Ausgleich von rechtsstaatswidrigen und fortwirkenden Eingriffen seitens der ehemaligen DDR zuständig.
Die Rehabilitierungsbehörde entscheidet über Anträge auf verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung.
5. Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen
U.a. vollzieht dieser Referatsteil das Recht der offenen Vermögensfragen nach dem Vermögensgesetz.
In allen Fragen, mit denen sich das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen auseindersetzt, werden umfassende Recherchen veranlasst. Es werden noch vorhandene betriebliche Vermögenswerte restituiert und eine Vermittlerfunktion hinsichtlich einer stets angestrebten einvernehmlichen Regelung zwischen dem Antragsteller und dem derzeitigen Eigentümer übernommen.
Welche weiteren Rechtsgebiete in die Zuständigkeit fallen, lesen Sie bitte hier.