Das Landesverwaltungsamt ist die zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Land- und Hauswirtschaft in Sachsen-Anhalt. Die zuständige Stelle führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, denn nur ein eingetragener Berufsausbildungsvertrag (BAV) ergibt die Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Ausbildung. Der Berufsausbildungsvertrag wird zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden vor Beginn der Ausbildung abgeschlossen.
Die zuständige Stelle überprüft, ob der Berufsausbildungsvertrag dem BBiG und der Ausbildungsordnung entspricht und bestätigt anschließend die Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Die Eintragung in das Verzeichnis setzt voraus:
- der Berufsausbildungsvertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz sowie der entsprechenden Ausbildungsverordnung (alle Verordnungen finden Sie hier)
- Ausbildungsvertrag im anerkannten Ausbildungsberuf
- genaue Bezeichnung des Ausbildungsberufs, ggf. mit Fachrichtung
- persönliche und fachliche Eignung des Ausbildungspersonals
- die Ausbildungsstätte ist nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet und von der zuständigen Stelle anerkannt
- bei Anrechnung beruflicher Vorbildung sind Nachweise über anerkannte berufliche Vorbildung als Anlage einzureichen
- für minderjährige Auszubildene gilt: Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein Jugendlicher nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht wurde und dem Ausbildenden eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt
-> Der Vertrag kann ab sofort digital über das Internetportal BAVdigital.org oder wie bisher analog (Papierform) gestellt und eingereicht werden.
| Digitale Antragstellung | Analoge Antragstellung |
BAV | ||
Hinweise zum Ausfüllen | ||
Identifizierung Person Identifizierung Betrieb | Nummer der Bundesagentur für Arbeit | |
Anlagen BAV |
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Vertragsabfassung |
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Versand an die zuständige Stelle |
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Hinweise, Empfehlungen, Ausbildungspläne:
Betriebliche Ausbildungspläne in ausgewählten Berufen
Hinweise zur Eintragung von Urlaub im Ausbildungsvertrag
Hinweise zur persönlichen Identifikationsnummer (IdNr)
Verbundausbildung/Ausbildungskooperation:
Vereinbarung Verbundausbildung „Leitbetrieb mit Partnerbetrieb"
Vereinbarung einer modifizierten Verbundausbildung (Koppelausbildung)
Sonstiges:
Umschulungsvertrag (bitte in dreifacher Ausfertigung)
Antrag Verlängerung der Ausbildungszeit wegen Nichtbestehen der Abschlussprüfung
Die Formulare zur Zwischenprüfung, Abschlussprüfung und Prüfung nach §66 BBIG finden Sie hier.
Diese Anlagen sind ggf.bei der Antragstellung als PDF-Format einzureichen bzw. hochzuladen.
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Sollten sich während der Ausbildung Vertragsänderungen ergeben, müssen Sie diese unverzüglich der zuständigen Stelle (formlos) mitteilen.
Hier gelangen Sie zu Ihren Ansprechpartner/innen.
Als Ansprechpartnerin für BAVdigital:
Astrid Block
Telefon: 0345 514 2717
E-Mail: Astrid.Block(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

