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Als zuständige Stelle wurde dem Landesverwaltungsamt durch die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung der Bundesregierung die Möglichkeit eingeräumt, Fördermittel an begabte Absolventen nach der Berufsausbildung auszureichen.

Ziel der Begabtenförderung ist es, junge Berufsabsolventinnen und Berufsabsolventen, die besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf erbracht haben, mit einem Weiterbildungsstipendium zu unterstützen. Förderfähig sind anspruchsvolle und in der Regel berufsbegleitende Weiterbildungen, wie Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen, Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsausbildung (z.B. Meister/- in) und Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen (z. B. EDV-Kenntnisse und Konfliktmanagement). Ist die Maßnahme förderfähig können unter anderem Maßnahme-, Fahrt-, Aufenthalts- sowie Prüfungskosten übernommen werden.

Eine Qualifizierung dazu kann wie folgt nachgewiesen werden:

  • Abschlussprüfung mit mind. 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9) oder
  • besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerboder
  • begründeter Vorschlag eines Betriebs.

Weitere Informationen zum Programm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ können der Internetseite www.begabtenfoerderung.de entnommen werden.  Außerdem bietet das Förderprogramm Aufstiegsstipendium Menschen, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und über eine mindestens zwei jährige Berufserfahrung verfügen, die Möglichkeit ein Stipendium für ein Hochschulstudium zu erlangen.