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Landesjugendhilfeplanung

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind gesetzlich zur Planung verpflichtet (§§ 80, 85 SGB VIII).

Für die Planung auf Landesebene in den Jahren 2023/2024 wurde vom Landesjugendhilfeausschuss am 27.06.2022 der Schwerpunkt "Erzieherischer Kinder-und Jugendschutz unter besonderer Berücksichtigung psychischer Belastungen junger Menschen" beschlossen.

Die Auftaktveranstaltung fand am 12.06.2023 mit 48 Teilnehmenden in Magdeburg statt. Das Protokoll und die Präsentation können eingesehen werden.

Eckpunkte der landesweiten Jugendhilfeplanung

In seiner Sitzung vom 13.09.2021 hat der Landesjugendhilfeausschuss Eckpunkte einer Jugendhilfeplanung auf Landesebene beschlossen.

Kontakt


Landesverwaltungsamt
Landesjugendamt               
Ernst-Kamieth-Straße 2          
06112 Halle (Saale)   


Die Geschäftsstelle erreichen Sie unter:

Tel:  0345 514 1619
Fax: 0345 514 1719