Landesjugendhilfeplanung
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind gesetzlich zur Planung verpflichtet (§§ 80, 85 SGB VIII).
Für die Planung auf Landesebene in den Jahren 2023/2024 wurde vom Landesjugendhilfeausschuss am 27.06.2022 der Schwerpunkt "Erzieherischer Kinder-und Jugendschutz unter besonderer Berücksichtigung psychischer Belastungen junger Menschen" beschlossen.
Die Auftaktveranstaltung fand am 12.06.2023 mit 48 Teilnehmenden in Magdeburg statt. Das Protokoll und die Präsentation können eingesehen werden.