Landesjugendhilfeplanung
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind gesetzlich zur Planung verpflichtet (§§ 80, 85 SGB VIII).
Für die Planung auf Landesebene in den Jahren 2023/2024 wurde vom Landesjugendhilfeausschuss am 27.06.2022 der Schwerpunkt "Erzieherischer Kinder-und Jugendschutz unter besonderer Berücksichtigung psychischer Belastungen junger Menschen" beschlossen.
Die Auftaktveranstaltung fand am 12.06.2023 mit 48 Teilnehmenden in Magdeburg statt. Das Protokoll und die Präsentation können eingesehen werden.
Eckpunkte der landesweiten Jugendhilfeplanung
In seiner Sitzung vom 13.09.2021 hat der Landesjugendhilfeausschuss Eckpunkte einer Jugendhilfeplanung auf Landesebene beschlossen.