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Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstands ist eine Zwischenprüfung gemäß § 7 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe durchzuführen. Sie soll Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die vollständigen Prüfungsinhalte des praktischen Teils entnimmst du bitte der Verordnung (§ 7 Absatz 3).

Unter anderem müssen in höchstens 12 Minuten 400 m Schwimmen, davon 50 m Kraulschwimmen, 50 m Brustschwimmen, 100 m Freistilschwimmen und 200 m Schwimmen in Rückenlage mit Brustbeinschlag ohne Armtätigkeit ausgeführt werden.

Einen Umfang von 180 Minuten besitzt die dazugehörige schriftliche Prüfung. Folgende Schwerpunkte und Aufgaben müssen darin bewältigt werden:

  • Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Gesundheitsschutz, Arbeitshygiene und Umweltschutz,
  • berufsbezogene naturwissenschaftliche Grundlagen, Einsatz von Werkstoffen und Werkzeugen,
  • Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit, Beaufsichtigung des Badebetriebs,
  • Betreuen von Besuchern.

Prüfungstermine

Schriftliche Zwischenprüfung:

  • (Do. 16.01.2025)*
  • Fr. 17.01.2025

Praktische Zwischenprüfung:

  • Mo. 10.02.2025
  • (Di. 11.02.2025)*
  • (Mi. 12.02.2025)*

*Termine sind voraussichtlich nur für die Abschlussprüfungen externer Bewerber und die Wiederholungsprüfungen sowie Meisterprüfungen vorgesehen.

Eine beabsichtigte Prüfungsteilnahme ist bis zum 15.09.2024 bei der Zuständigen Stelle anzumelden.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung ist ebenso schriftlich und praktisch durchzuführen. In jedem Fach sind die nach dem Ausbildungsrahmenplan zu vermittelnden Kenntnisse nachzuweisen.

Für die praktische Prüfung müssen Aufgaben aus den Prüfungsfächern „Retten und Erstversorgung“, „Schwimmen“ sowie „Besucherbetreuung und Schwimmunterricht“ ausgeführt werden. Genauere Informationen findest du in § 8 Absatz 3 der Verordnung.

Für die schriftliche Abschlussprüfung müssen weiterhin praxisbezogene Aufgaben und Fälle aus insgesamt vier Fachgebieten bearbeitet und gelöst werden. Gemäß § 8 Absatz 4 der Verordnung werden dies die Fächer „Retten, Erstversorgung und Schwimmen“ (90 Minuten), „Badebetrieb“ (120 Minuten), „Bädertechnik“ (90 Minuten) und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten) sein. Auch dazu findest du innerhalb der Verordnung vertiefende Informationen. Die schriftliche Prüfung wird an zwei aufeinanderfolgenden Tagen absolviert.  

Dokumente sowie Formulare in Bezug auf die Prüfungen findest du im Downloadbereich unter dem Reiter Prüfungen.

Prüfungstermine:

Praktische Abschlussprüfung:

  • Mo. 05.05.2025
  • Di. 06.05.2025
  • Mi. 07.05.2025
  • Do. 08.05.2025
  • Fr. 09.05.2025

Schriftliche Abschlussprüfung:

  • Do. 05.06.2025
  • Fr. 06.06.2025

Mündliche Ergänzungsprüfung (bei Bedarf):

  • Mo. 23.06.2025
  • Di. 24.06.2025

Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse:

  • Fr. 27.06.2025

Eine beabsichtigte Prüfungsteilnahme ist bis zum 31.01.2025 bei der Zuständigen Stelle anzumelden (in Ausnahmefällen bei Wiederholung einer Anfang 2025 abgelegten Abschlussprüfung bis zum 31.03.2025).

Die von den Prüfungsteilnehmer/innen selbst zu wählenden Themen für die Animation und für den Schwimmunterricht müssen dem Landesverwaltungsamt bis zum 28.02.2025 übersandt werden (per E-Mail ist ausreichend).