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Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstands ist eine Zwischenprüfung gemäß § 7 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe durchzuführen. Sie soll Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die vollständigen Prüfungsinhalte des praktischen Teils entnimmst du bitte der Verordnung (§ 7 Absatz 3).

Unter anderem müssen in höchstens 12 Minuten 400 m Schwimmen, davon 50 m Kraulschwimmen, 50 m Brustschwimmen, 100 m Freistilschwimmen und 200 m Schwimmen in Rückenlage mit Brustbeinschlag ohne Armtätigkeit ausgeführt werden.

Einen Umfang von 180 Minuten besitzt die dazugehörige schriftliche Prüfung. Folgende Schwerpunkte und Aufgaben müssen darin bewältigt werden:

  • Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Gesundheitsschutz, Arbeitshygiene und Umweltschutz,
  • berufsbezogene naturwissenschaftliche Grundlagen, Einsatz von Werkstoffen und Werkzeugen,
  • Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit, Beaufsichtigung des Badebetriebs,
  • Betreuen von Besuchern.

Die nächste Zwischenprüfung ist am Anfang des Jahres 2024 vorgesehen.

Die betroffenen Auszubildenden erhalten darüber rechtzeitig Bescheid.

 

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung ist ebenso schriftlich und praktisch durchzuführen. In jedem Fach sind die nach dem Ausbildungsrahmenplan zu vermittelnden Kenntnisse nachzuweisen.

Für die praktische Prüfung müssen Aufgaben aus den Prüfungsfächern „Retten und Erstversorgung“, „Schwimmen“ sowie „Besucherbetreuung und Schwimmunterricht“ ausgeführt werden. Genauere Informationen findest du in § 8 Absatz 3 der Verordnung.

Für die schriftliche Abschlussprüfung müssen weiterhin praxisbezogene Aufgaben und Fälle aus insgesamt vier Fachgebieten bearbeitet und gelöst werden. Gemäß § 8 Absatz 4 der Verordnung werden dies die Fächer „Retten, Erstversorgung und Schwimmen“ (90 Minuten), „Badebetrieb“ (120 Minuten), „Bädertechnik“ (90 Minuten) und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten) sein. Auch dazu findest du innerhalb der Verordnung vertiefende Informationen. Die schriftliche Prüfung wird an zwei aufeinanderfolgenden Tagen absolviert.  

Dokumente sowie Formulare in Bezug auf die Prüfungen findest du im Downloadbereich unter dem Reiter Prüfungen.

Prüfungstermine:

Praktische Abschlussprüfung (HLW):

  • Di. 06.06.2023
  • Mi. 07.06.2023

Schriftliche Abschlussprüfung:

  • Do. 08.06.2023
  • Fr. 09.06.2023

Praktische Abschlussprüfung:

  • Mo. 26.06.2023
  • Di. 27.06.2023
  • Mi. 28.06.2023
  • Do. 29.06.2023
  • Fr. 30.06.2023

Mündliche Ergänzungsprüfung:

  • Mo. 03.07.2023
  • Di. 04.07.2023

Eine beabsichtigte Prüfungsteilnahme ist bis zum 24.03.2023 bei der Zuständigen Stelle anzumelden.

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