Förderung von Musikschulen
Das Land fördert Musikschulen, wenn sie auf Dauer und planmäßig Unterricht durchführt und nach Rahmenlehrplänen arbeitet. Der Unterricht soll sowohl musikalische Grundausbildung, Instrumentalunterricht und Vokalunterricht in verschiedenen Schwierigkeitsgraden als auch Ensemble- und Ergänzungsfächer enthalten.
Der Träger der Musikschule muss sich an den Gesamtkosten für die Musikschule angemessen beteiligen.
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag für die Förderung von Musikschulen
- Gebührensatzung der jeweiligen Musikschule
- bestätigter Verwaltungshaushalt der Musikschule
Formulare und Merkblätter
Ansprechpartnerin
Claudia Weise
Telefon: +49 345 514-1870
E-Mail