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Förderung von Musikschulen

Das Land fördert Musikschulen, wenn sie auf Dauer und planmäßig Unterricht durchführt und nach Rahmenlehrplänen arbeitet. Der Unterricht soll sowohl musikalische Grundausbildung, Instrumentalunterricht und Vokalunterricht in verschiedenen Schwierigkeitsgraden als auch Ensemble- und Ergänzungsfächer enthalten. 

Der Träger der Musikschule muss sich an den Gesamtkosten für die Musikschule angemessen beteiligen.

Antragstellung

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag für die Förderung von Musikschulen
  • Gebührensatzung der jeweiligen Musikschule
  • bestätigter Verwaltungshaushalt der Musikschule

Ansprechpartnerin

Claudia Weise

Haben Sie Fragen oder suchen Sie einen Ansprechpartner?

Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

und

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder wenden Sie sich postalisch an uns:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)