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Förderung von Musikschulen

Die Förderung gemäß Richtlinie über die „Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt (Musikschulrichtlinie Sachsen-Anhalt)“
 wird ab dem Haushaltsjahr 2024 durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt umgesetzt.

Weitere Informationen hierzu sind den Internetseiten der Bewilligungsbehörde und des Landesverbandes der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V. zu entnehmen. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen der Landesverband  und die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zur Verfügung.

Die Gewährung von Zuwendungen gemäß der "Richtlinie zur Förderung der Zusammenhangstätigkeiten von festangestellten Lehrkräften an Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt" (Fundstelle: MBI. LSA Nr. 41/2022 vom 28.11.2022) erfolgt bis auf Weiteres durch das Landesverwaltungsamt.

Ansprechpartnerin

Claudia Weise

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)