Förderung von Musikschulen
Die Förderung gemäß Richtlinie über die „Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt (Musikschulrichtlinie Sachsen-Anhalt)“ wird ab dem Haushaltsjahr 2024 durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt umgesetzt.
Weitere Informationen hierzu sind den Internetseiten der Bewilligungsbehörde und des Landesverbandes der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V. zu entnehmen. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen der Landesverband und die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zur Verfügung.
Die Gewährung von Zuwendungen gemäß der "Richtlinie zur Förderung der Zusammenhangstätigkeiten von festangestellten Lehrkräften an Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt" (Fundstelle: MBI. LSA Nr. 41/2022 vom 28.11.2022) erfolgt bis auf Weiteres durch das Landesverwaltungsamt.
Formulare und Merkblätter
Ansprechpartnerin
Claudia Weise
Telefon: +49 345 514-1870
E-Mail