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Gastspielprüfbücher/Befähigungszeugnisse

Der Fachbereich Technische Bauaufsicht erteilt gemäß Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) auf schriftlichen Antrag für den eigenen, gleichbleibenden Szenenaufbau von wiederkehrenden Gastspielveranstaltungen ein Gastspielprüfbuch. Der Veranstalter ist durch das Gastspielprüfbuch von der Verpflichtung entbunden, an jedem Gastspielort die Sicherheit des Szenenaufbaues und der dazu gehörenden technischen Einrichtungen erneut nachzuweisen. Die Geltungsdauer ist auf die Dauer der Tournee befristet und kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden. Vor der Erteilung ist eine technische Probe durchzuführen. Das Gastspielprüfbuch ist der für den Gastspielort zuständigen Bauaufsichtsbehörde rechtzeitig vor der ersten Veranstaltung am Gastspielort vorzulegen.

Bühnen-, studio- und beleuchtungstechnische Einrichtungen von Großbühnen oder Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche oder in Mehrzweckhallen mit mehr als 5 000 Besucherplätzen müssen von einem „Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik“ geleitet und beaufsichtigt werden. Die VStättVO beschreibt die Aufgaben und Pflichten des "Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik" und den Personenkreis, der diese Aufgabe übernehmen kann. Für diese Personen kann auf Antrag ein Befähigungszeugnis ausgestellt werden.

Ansprechpartner

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Tel.: +49 391 567-2229
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Herr Hartmann
Tel.: +49 391 567-2283
E-Mail

Herr Dittwe
Tel.: +49 391 567-2294
E-Mail

Fax: +49 391 567-2696

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Referat Bauwesen
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg

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Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

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