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Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe

Susanne Nolte

Referatsleiterin

Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 567-2533
Fax: +49 391 567 2686
E-Mail

Aufgaben des Referates

Denkmalschutz und Denkmalpflege haben die Aufgabe, die Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung im Zusammenwirken mit deren Eigentümer*innen und Besitzer*innen zu schützen, zu pflegen und für zukünftige Generationen zu erhalten.

Das Referat ist als obere Denkmalschutzbehörde Fachaufsichtsbehörde über die unteren Denkmalschutzbehörden des Landes und sorgt für den landeseinheitlichen Vollzug des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Die obere Denkmalschutzbehörde ist für denkmalrechtliche Anträge auf Zerstörung oder Entfernung eines Kulturdenkmals zuständig und bearbeitet Widersprüche zu denkmalrechtlichen Entscheidungen der unteren Denkmalschutzbehörden. Ferner übt sie das Vorkaufsrecht für das Land aus und ist antragsberechtigt für Enteignungsverfahren bei Kulturdenkmalen.

Die obere Denkmalschutzbehörde ist Bewilligungsbehörde für Zuwendungen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen und kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landes sowie in Begleitung von Bundesprogrammen Förderungen gewähren.

Das Referat begleitet die fünf Weltkulturerbestätten in Sachsen-Anhalt, die in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen wurden.

Weitergehende Informationen finden Sie unter:

Denkmalschutz

Denkmalpflegeförderung

UNESCO-Weltkulturerbe

Denkmalbörse Sachsen-Anhalt

 

 

 

 

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Direktlinks:

 

Erläuterungen und Verwaltungsvorschriften zum Denkmalschutzgesetz (neu)

 

Hinweise und Formulare zum Denkmalschutz

(Denkmalschutzgesetz, Antrag auf denkmalrecht-

 liche Genehmigung usw.)

Hinweise und Formulare zur Denkmalpflegeförderung

(Denkmalpflegeförderung, Formulare für

 Zuwendungsempfänger)

UNESCO-Weltkulturerbe

 

Angebote der Denkmalbörse