Abfallwirtschaftsplanung, Pläne und Bilanzen
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Herr Dr. Krauß
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Abfallwirtschaftsplanung
Die obere Abfallbehörde im Landesverwaltungsamt ist zuständig für die Aufstellung und Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans für Sachsen-Anhalt. Gemäß § 31 Abs. 5 KrWG ist der Abfallwirtschaftsplan mindestens aller 6 Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben.
Der Abfallwirtschaftsplan bilanziert und prognostiziert die abfallwirtschaftlichen Entwicklungen im Hinblick auf das Abfallaufkommen und die für eine ordnungsgemäße Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt regional und landesweit erforderlichen Kapazitäten von Abfallvorbehandlungs- und Beseitigungsanlagen für einen Zeitraum von 10 Jahren. Er berücksichtigt die abfallwirtschaftlichen Planungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und basiert auf den jährlich für das Land aufgestellten Abfallbilanzen sowie auf den Datenerhebungen in der Abfallwirtschaft.
Die Möglichkeit, den Abfallwirtschaftsplan gemäß § 16 Abs. 3 AbfG LSA in räumliche und sachliche Teilabschnitte aufzustellen, wird genutzt. Demnach gliedert sich der Abfallwirtschaftsplan des Landes Sachsen-Anhalt (AWP LSA) in zwei sachliche Teilpläne:
- den Teilplan „Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle“ (TP SiA LSA)
- den Teilplan „Gefährliche Abfälle“ (TP gefA LSA).
Die beiden Teilpläne weisen aus, dass die Entsorgungssicherheit für die in Sachsen-Anhalt anfallenden und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenen gefährlichen und sonstigen Abfälle insgesamt und abfallartenbezogen gewährleistet werden kann, sofern die abfallrechtlich vorgegebenen und im Plan postulierten Leitziele von den Entsorgungsträgern angemessen berücksichtigt werden und die in der Planprognose zu Grunde gelegten abfallrechtlichen und abfallwirtschaftlichen Entwicklungen so eintreten werden.
Die bereits im vorangegangenen Abfallwirtschaftsplan formulierten Leitlinien einer zukünftig vermeidungs- und verwertungsdominierten, stoffstromorientierten und weitestgehend deponiearmen Abfallwirtschaft wurden im aktuellen Plan fortgeschrieben.
Mit seiner Bekanntgabe ist der Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt, Fortschreibung 2017, bei allen behördlichen Planungen und Entscheidungen zur Abfallentsorgung angemessen zu berücksichtigen. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Projekte auf territorialer Ebene obliegt dabei wesentlich den öffentlich–rechtlichen und privaten Entsorgungsträgern im Rahmen ihrer Eigenverantwortung.
Der vorliegende Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt, Fortschreibung 2017, ersetzt den seit 2011 landesweit geltenden Abfallwirtschaftsplan, der mit dieser Bekanntmachung außer Kraft tritt.
Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt, Fortschreibung 2024
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