Abfallwirtschaftsplanung, Pläne und Bilanzen
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Herr Dr. Krauß
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Abfallwirtschaftsplanung
Die obere Abfallbehörde des Landesverwaltungsamtes hat den Abfallwirtschaftsplan für das Land Sachsen-Anhalt (AWP) gemäß § 31 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG), der sich in zwei sachliche Teilpläne gliedert:
- Teilplan „Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle“
- Teilplan „Gefährliche Abfälle“
fortgeschrieben.
Der Abfallwirtschaftsplan umfasst die Darstellung der bestehenden Situation der Abfallbewirtschaftung sowie die zur Zielerreichung getroffenen und erforderlichen Maßnahmen. Dabei bildet der Plan die aktuellen Entsorgungsstrukturen im Land Sachsen-Anhalt ab und prognostiziert die künftige Entwicklung zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und umwelt- und gemeinwohlverträglichen Abfallbewirtschaftung bis zum Jahr 2034.
Beide Teilpläne zeigen auf, dass im Prognosezeitraum die Entsorgungssicherheit für die in Sachsen-Anhalt anfallenden Abfälle gewährleistet werden kann – sowohl für behandlungsbedürftige feste kommunale Siedlungsabfälle, Bioabfälle und nicht gefährliche mineralische Massenabfälle als auch für nicht vermeidbare und nicht wiederverwendbare gefährliche Abfälle.
Mit seiner öffentlichen Bekanntgabe im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes am 18.11.2025 ist der Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt, Fortschreibung 2024, bei allen behördlichen Planungen und Entscheidungen zur Abfallentsorgung angemessen zu berücksichtigen.
Informationen über den Ablauf des Beteiligungsverfahrens wie die Angabe der Anzahl der Stellungnahmen und über die Gründe für die Entscheidung, sind dem Bekanntmachungstext über die Annahme und Veröffentlichung des AWP zu entnehmen.
Der vorliegende Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt, Fortschreibung 2024, ersetzt den seit 2017 landesweit geltenden Abfallwirtschaftsplan, der mit dieser Bekanntmachung außer Kraft tritt.





