Die Vergabekammern
Herzlich Willkommen auf den Internetseiten der Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt

Die beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) ansässigen Vergabekammern sind örtlich zuständig für Vergaben öffentlicher Aufträge von Auftraggebern mit Sitz innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt.
Die 1. und 2. Vergabekammer sind sachlich zuständig, wenn die Vergabeverfahren die EU-Schwellenwerte erreichen. Die Kammerverfahren richten sich nach den Bestimmungen des IV. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Bitte beachten Sie, dass Anträge, die von Montag bis Donnerstag nach 15.00 Uhr bzw. Freitag und an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen nach 12.00 Uhr eingehen, ggf. erst am darauffolgenden Arbeitstag dem Auftraggeber durch die 1. oder 2. Vergabekammer übermittelt werden können.
Aufgrund des Landesvergabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LVG LSA) vom 19.11.2012 wurde eine 3. Vergabekammer beim LVwA eingerichtet. Diese ist zuständig, wenn die Vergabeverfahren die Schwellenwerte nach dem TVergG LSA erreichen, die EU-Schwellenwerte jedoch unterschreiten.
Die Vergabekammern sind für Rechtsauskünfte nicht zuständig.
Für weitere Informationen wird auf die Seite "Nachprüfungsstelle" verwiesen.