Die Vergabekammern
Herzlich Willkommen auf den Internetseiten der Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt
Die beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) ansässigen Vergabekammern sind örtlich zuständig für Vergaben öffentlicher Aufträge von Auftraggebern mit Sitz innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt.
Die 1. und 2. Vergabekammer sind sachlich zuständig, wenn die Vergabeverfahren die EU-Schwellenwerte erreichen. Die Kammerverfahren richten sich nach den Bestimmungen des IV. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Leitweg-ID
Die im Rahmen der EU-Auftragsbekanntmachung anzugebende Identifikationsnummer der Vergabekammer lautet: t:03455141536
Aufgrund des Landesvergabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LVG LSA) vom 19.11.2012 wurde eine 3. Vergabekammer beim LVwA eingerichtet. Diese ist zuständig, wenn die Vergabeverfahren die Schwellenwerte (nunmehr) nach dem TVergG LSA überschreiten, die EU-Schwellenwerte jedoch unterschreiten.
Bitte beachten Sie, dass Anträge, die von Montag bis Donnerstag nach 15.00 Uhr bzw. Freitag und an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen nach 12.00 Uhr eingehen, ggf. erst am darauffolgenden Arbeitstag dem Auftraggeber durch die 1., 2. oder 3. Vergabekammer übermittelt werden können.
Die Vergabekammern sind für Rechtsauskünfte nicht zuständig.