Förderung der Museen
Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich der Museen, zum Beispiel für
- überregional bedeutende Ausstellungen und Projekte,
- Verbund- und Vernetzungsprojekte im musealen, wissenschaftlichen und kulturtouristischen Bereich,
- Konzentrationsprozesse vor dem Hintergrund der Neustrukturierung in den Regionen,
- Verbesserung musealer Standards und der Besucherorientierung,
- Förderung der Bestandsbewahrung und
- Entwicklung überregional bedeutender Sammlungen.
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Antragsformular)
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen.
Formulare und Informationen
Ansprechpartnerinnen
- Steffi Khazhueva
Telefon: +49 345 514 1593
Mail
- Claudia Herrmann
Telefon: +49 345 514 1584
Mail