Förderung zum Erhalt und Aufbau der Museumslandschaft
Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich der Museen, zum Beispiel für
- überregional bedeutende Ausstellungen und Projekte,
- Verbund- und Vernetzungsprojekte im musealen, wissenschaftlichen und kulturtouristischen Bereich,
- Konzentrationsprozesse vor dem Hintergrund der Neustrukturierung in den Regionen,
- Verbesserung musealer Standards und der Besucherorientierung,
- Förderung der Bestandsbewahrung und
- Entwicklung überregional bedeutender Sammlungen.
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Antragsformular)
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag ist wie folgt bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen:
1. in digitaler Form (siehe Antragsformular/Hinweise zur Einreichung des Antrages)
2. in Papierform an das Landesverwaltungsamt.
Formulare und Informationen
Ansprechpartnerinnen
- Steffi Khazhueva
Telefon: +49 345 514 1593
Mail
- Claudia Herrmann
Telefon: +49 345 514 1584
Mail