Förderung der Traditions- und Heimatpflege
Das Land Sachsen-Anhalt fördert Projekte der Traditions- und Heimatpflege die im besonderen Landesinteresse stehen.
Die Palette umfasst die Lokal-, Regional- und Landesgeschichte sowie das Niederdeutsche mit der Mundartenpflege und -förderung.
Zuwendungsfähige Vorhaben können insbesondere sein:
- Projekte zur Pflege und Vermittlung des in Sachsen-Anhalt bestehenden Brauchtums (ausgenommen davon sind karnevalistische Veranstaltungen)
- Projekte zur Pflege und Vermittlung von Mundarten – besonders des Niederdeutschen
- Kulturelle Projekte im Rahmen von Traditions- und Heimatfesten, jedoch Jahrfeiern und Stadtfesten nur bei „runden“ Jubiläen, die überregionale Ausstrahlung haben
- Publikationsvorhaben mit Bezug auf lokaler Geschichte und Kultur
- Hinweis: Bei den Druckkostenzuschüssen liegt die mögliche Beteiligung des Landes bei bis zu 50% der Druckkosten.
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist seit dem 1. Juli 2025 zentrale Anlaufstelle für Förderverfahren im Kulturbereich. Damit ist für Förderanträge nach der Kulturförderrichtlinie ab dem Förderjahr 2026 mit Antragsfrist 1. Oktober 2025 die IB neue, zuständige Bewilligungsbehörde.
Zum konkreten Antragsverfahren informiert die IB unter:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/kulturfoerderung. Hier sind auch die Ansprechpersonen genannt und es finden sich zeitnah die Formulare für die Antragstellung.