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Förderung der Traditions- und Heimatpflege

Das Land Sachsen-Anhalt fördert Projekte der Traditions- und Heimatpflege die im besonderen Landesinteresse stehen.

Die Palette umfasst die Lokal-, Regional- und Landesgeschichte sowie das Niederdeutsche mit der Mundartenpflege und -förderung.

Zuwendungsfähige Vorhaben können insbesondere sein:

  • Projekte zur Pflege und Vermittlung des in Sachsen-Anhalt bestehenden Brauchtums (ausgenommen davon sind karnevalistische Veranstaltungen)
  • Projekte zur Pflege und Vermittlung von Mundarten – besonders des Niederdeutschen
  • Kulturelle Projekte im Rahmen von Traditions- und Heimatfesten, jedoch Jahrfeiern und Stadtfesten nur bei „runden“ Jubiläen, die überregionale Ausstrahlung haben
  • Publikationsvorhaben mit Bezug auf lokaler Geschichte und Kultur 
  • Hinweis: Bei den Druckkostenzuschüssen liegt die mögliche Beteiligung des Landes bei bis zu 50% der Druckkosten.    

Rechtsgrundlagen

§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung 

Antragstellung

Erforderliche Unterlagen:

  • schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Antragsformular)
  • Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen

Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen.

Ansprechpartnerin

Sylvia Fohmann

Haben Sie Fragen oder suchen Sie einen Ansprechpartner?

Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

und

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder wenden Sie sich postalisch an uns:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)