Förderung der Traditions- und Heimatpflege
Das Land Sachsen-Anhalt fördert Projekte der Traditions- und Heimatpflege die im besonderen Landesinteresse stehen.
Die Palette umfasst die Lokal-, Regional- und Landesgeschichte sowie das Niederdeutsche mit der Mundartenpflege und -förderung.
Zuwendungsfähige Vorhaben können insbesondere sein:
- Projekte zur Pflege und Vermittlung des in Sachsen-Anhalt bestehenden Brauchtums (ausgenommen davon sind karnevalistische Veranstaltungen)
- Projekte zur Pflege und Vermittlung von Mundarten – besonders des Niederdeutschen
- Kulturelle Projekte im Rahmen von Traditions- und Heimatfesten, jedoch Jahrfeiern und Stadtfesten nur bei „runden“ Jubiläen, die überregionale Ausstrahlung haben
- Publikationsvorhaben mit Bezug auf lokaler Geschichte und Kultur
- Hinweis: Bei den Druckkostenzuschüssen liegt die mögliche Beteiligung des Landes bei bis zu 50% der Druckkosten.
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Antragsformular)
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag ist wie folgt bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen:
1. in digitaler Form (siehe Antragsformular/Hinweise zur Einreichung des Antrages)
2. in Papierform an das Landesverwaltungsamt.
Formulare und Informationen
Ansprechpartnerin
Sylvia Fohmann
Telefon: +49 345 514-1588
E-Mail