Menu
menu

Das Soldatenversorgungsgesetz (SVG)

Neue Zuständigkeit für Anträge nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) seit dem 01.01.2015

Soldaten der Bundeswehr, die in Ausübung ihres Dienstes eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, können auf Antrag staatliche Entschädigungsleistungen erhalten. Die Versorgung der betroffenen Personen ist im Soldatenversorgungsgesetz geregelt. Auch Angehörige und Hinterbliebene können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Versorgung haben.

Die entsprechenden Leistungen werden nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt. Der Leistungskatalog umfasst z.B. Renten an Beschädigte und Hinterbliebene, Heil- und Krankenbehandlung, orthopädische Versorgung, berufliche Rehabilitation, Leistungen der Kriegsopferfürsorge etc.

Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Anträge nach dem Soldatenversorgungsgesetz obliegt dem

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
-Soziales Entschädigungsrecht-
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf

Hotline der Bundeswehr: 0800 - 7241428
E-Mail
Link

 

Anschrift

Soziales Entschädigungsrecht
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)

Schwerbehindertenrecht – Feststellungsverfahren
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)

Schwerbehindertenrecht – Grundsatz und Rechtsbehelfsverfahren, LBliGG
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)