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Zur Information über neu abzuschließende Ausbildungsverträge (gilt nur für betriebliche Ausbildungsverhältnisse)

Die zuständige Stelle für berufliche Bildung hat bei der Eintragung von Ausbildungsverhältnissen auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für Ausbildungsverträge gemäß § 35 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu achten. Das bedeutet u. a., dass den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren ist. Grundlage für das Feststellen einer angemessenen Vergütung sind die Tarifverträge, auch wenn die Unternehmen tariflich nicht gebunden sind. Dabei kann eine Abweichung von maximal 20 % unterhalb des Tarifvertrages im Allgemeinen noch als angemessen angesehen werden.

Nachfolgend erhalten Sie die gültige Übersicht der Ausbildungsvergütungen (Angaben in Euro) entsprechend der Tarifverträge:

Forstwirt/in (öffentl. Dienst; ab 01.12.2022)

1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
1.086,82 1.140,96 1.190,61

Öffentlicher Dienst der Länder (ab 01.01.2020)

1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
1.036,82 1.090,96 1.140,61

Landwirt/in, Tierwirt/in, Pferdewirt/in, Fischwirt/in, Winzer/in, Forstwirt/in, Pflanzentechnologe/-technologin, Fachkraft Agrarservice (ab 01.01.2023)

1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
840,00 925,00 1.000,00

Milchwirtschaftliche Berufe (ab 01.10.2020)

1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
916,16 1.004,35 1.140,95

Hauswirtschafter/in (ab 01.01.2014)

1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
550,00 615,00 635,00

Gärtner/in Erwerbsgartenbau - 3-jährige Ausbildung (ab 09.11.2015)

1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
560,00 640,00 670,00

Gärtner/in Erwerbsgartenbau - 2-jährige Ausbildung (ab 09.11.2015)

1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr
640,00 670,00

Gärtner/in, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau - 2-jährige Ausbildung (ab 01.07.2023)

1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr
1.020,00 1.240,00

Gärtner/in, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau - 3-jährige Ausbildung (ab 01.07.2023)

1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
1.020,00 1.130,00 1.240,00

Rechtsgrundlagen der Tarifübersicht

Forstwirte: Tarifvertrag für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TVA-L-Forst) vom 17.12.2008, Änderungstarifvertrag Nr. 8 vom 15.02.2022

Öffentlicher Dienst: Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) vom 12.10.2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 10 vom 29.01.2020

Land-, Tier-, Pferde- und Fischwirt, Winzer, Forstwirt, Pflanzentechnologe: Entgelttarifvertrag für die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen vom 27.03.2023

Milchwirtschaftliche Berufe: Lohn- und Gehaltstarifvertrag Milchwirtschaft Ostdeutschland - gültig ab 01.10.2020

Hauswirtschaft: Entgelttarifvertrag für die private Hauswirtschaft und Dienstleistungszentren in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, 01.01.2014

Erwerbsgartenbau: Tarifvertrag über die Ausbildungs- und Praktikantenvergütungen für die Gartenbaubetriebe einschl. des Floristischen Bereiches Sachsen-Anhalt, vom 09.11.2015

GaLaBau: Tarifvertrag über die Ausbildungsvergütungen im Galabau vom 24.08.2021

 

 

 

 

 

NEU: Fortbildung zum/zur Landwirtschaftsmeister/-in

Die Fachschule für Landwirtschaft Haldensleben führt in Kürze einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung für den Beruf Landwirt/-in durch.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

NEU: Qualifizierungslehrgang für Nebenerwerbslandwirte

Die Fachschule für Landwirtschaft Haldensleben beabsichtigt die Durchführung eines Qualifizierungslehrganges für Nebenerwerbslandwirte zur Führung eines landwirtschaftlichen Unternehmens. Der Kurs, der gemäß § 9 GAPDZV anerkannt ist beginnt voraussichtlich im September 2023 und umfasst 300 Unterrichtsstunden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Für Anfragen zu Lehrgangsinhalten, Ablauf und sonstigen Modalitäten wenden Sie sich bitte direkt an die Fachschule per E-Mail oder per Telefon unter Rufnummer: (03904) 48580.

 

Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen zur Berufsausbildung in den Grünen Berufen in Sachsen-Anhalt?

Sie erreichen die zuständige Stelle für die Berufsausbildung per E-Mail:
gruene.berufe(at)lvwa.sachsen-anhalt.de