Zur Information über neu abzuschließende Ausbildungsverträge (gilt nur für betriebliche Ausbildungsverhältnisse)
Die zuständige Stelle für berufliche Bildung hat bei der Eintragung von Ausbildungsverhältnissen auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für Ausbildungsverträge gemäß § 35 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu achten. Das bedeutet unter anderem, dass den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren ist.
Inwiefern die Vergütung „angemessen“ im Sinne des § 17 Abs. 1 S. 1 BBiG ist, hängt von folgenden Voraussetzungen bzw. Konstellationen ab:
- Existiert für die betreffende Branche ein Tarifvertrag und ist der Ausbildungsbetrieb tarifgebunden, so ist mindestens die tarifvertragliche Ausbildungsvergütung zu gewähren.
- Existiert für die betreffende Branche ein Tarifvertrag, unterliegt der Ausbildungsbetrieb diesem Tarifvertrag jedoch nicht, sind mindestens 80 % der tarifvertraglichen Ausbildungsvergütung zu gewähren.
- Existiert kein branchenspezifischer Tarifvertrag, beträgt die Mindestvergütung, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 begonnen wird, im ersten Ausbildungsjahr 649 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 766 Euro, im dritten Ausbildungsjahr 876 Euro und im vierten Ausbildungsjahr 909 Euro. Bei Beginn der Ausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31.12.2025 betragen diese Sätze im ersten Ausbildungsjahr 682 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 805 Euro, im dritten Ausbildungsjahr 921 Euro und im vierten Ausbildungsjahr 955 Euro.
Nachfolgend erhalten Sie die Übersicht der Ausbildungsvergütungen (Angaben in Euro) entsprechend der geltenden Tarifverträge:
Forstwirt/in (öffentl. Dienst; ab 01.12.2022)
1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr |
1.086,82 | 1.140,96 | 1.190,61 |
Öffentlicher Dienst der Länder (ab 01.01.2020)
1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr |
1.036,82 | 1.090,96 | 1.140,61 |
Landwirt/in, Tierwirt/in, Pferdewirt/in, Fischwirt/in, Winzer/in, Forstwirt/in, Pflanzentechnologe/-technologin, Fachkraft Agrarservice (ab 01.01.2025)
1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr |
906,00 | 998,00 | 1.078,00 |
Landwirt/in, Tierwirt/in, Pferdewirt/in, Fischwirt/in, Winzer/in, Forstwirt/in, Pflanzentechnologe/-technologin, Fachkraft Agrarservice (ab 01.01.2025)
1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr |
906,00 | 998,00 | 1.078,00 |
Milchwirtschaftliche Berufe (ab 2022)
1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr |
1.016,16 | 1.104,35 | 1.240,95 |
Hauswirtschafter/in (ab 2022)
1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr |
851,79 | 971,05 | 1.047,56 |
Gärtner/in, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau - 2-jährige Ausbildung (ab 01.07.2024)
1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr |
1.060,00 | 1.290,00 |
Gärtner/in, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau - 3-jährige Ausbildung (ab 01.07.2024)
1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr |
1.060,00 | 1.180,00 | 1.290,00 |
Rechtsgrundlagen der Tarifübersicht
Forstwirte: Tarifvertrag für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TVA-L-Forst) vom 17.12.2008, Änderungstarifvertrag Nr. 8 vom 15.02.2022
Öffentlicher Dienst: Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) vom 12.10.2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 10 vom 29.01.2020
Land-, Tier-, Pferde- und Fischwirt, Winzer, Forstwirt, Pflanzentechnologe: Entgelttarifvertrag für die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen vom 19.02.2024
Milchwirtschaftliche Berufe: Lohn- und Gehaltstarifvertrag Milchwirtschaft Ostdeutschland - gültig ab 01.10.2021
Hauswirtschaft: Entgelttarifvertrag für die private Hauswirtschaft und Dienstleistungszentren in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, 01.01.2020
GaLaBau: Tarifvertrag über die Ausbildungsvergütungen im Galabau vom 24.08.2021