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Zur Information über neu abzuschließende Ausbildungsverträge (gilt nur für betriebliche Ausbildungsverhältnisse)

Die zuständige Stelle für berufliche Bildung hat bei der Eintragung von Ausbildungsverhältnissen auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für Ausbildungsverträge gemäß § 35 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu achten. Das bedeutet unter anderem, dass den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren ist.

Inwiefern die Vergütung „angemessen“ im Sinne des § 17 Abs. 1 S. 1 BBiG ist, hängt von folgenden Voraussetzungen bzw. Konstellationen ab:

  1. Existiert für die betreffende Branche ein Tarifvertrag und ist der Ausbildungsbetrieb tarifgebunden, so ist mindestens die tarifvertragliche Ausbildungsvergütung zu gewähren.
  2. Existiert für die betreffende Branche ein Tarifvertrag, unterliegt der Ausbildungsbetrieb diesem Tarifvertrag jedoch nicht, sind mindestens 80 % der tarifvertraglichen Ausbildungsvergütung zu gewähren.
  3. Existiert kein branchenspezifischer Tarifvertrag, beträgt die Mindestvergütung, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 begonnen wird, im ersten Ausbildungsjahr 649 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 766 Euro, im dritten Ausbildungsjahr 876 Euro und im vierten Ausbildungsjahr 909 Euro. Bei Beginn der Ausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31.12.2025 betragen diese Sätze im ersten Ausbildungsjahr 682 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 805 Euro, im dritten Ausbildungsjahr 921 Euro und im vierten Ausbildungsjahr 955 Euro.

Nachfolgend erhalten Sie die Übersicht der Ausbildungsvergütungen (Angaben in Euro) entsprechend der geltenden Tarifverträge:

Forstwirt/in (öffentl. Dienst; ab 01.12.2022)

1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
1.086,82 1.140,96 1.190,61

Öffentlicher Dienst der Länder (ab 01.01.2020)

1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
1.036,82 1.090,96 1.140,61

Landwirt/in, Tierwirt/in, Pferdewirt/in, Fischwirt/in, Winzer/in, Forstwirt/in, Pflanzentechnologe/-technologin, Fachkraft Agrarservice (ab 01.01.2025)

1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
906,00 998,00 1.078,00

Landwirt/in, Tierwirt/in, Pferdewirt/in, Fischwirt/in, Winzer/in, Forstwirt/in, Pflanzentechnologe/-technologin, Fachkraft Agrarservice (ab 01.01.2025)

1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
906,00 998,00 1.078,00

Milchwirtschaftliche Berufe (ab 2022)

1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
1.016,16 1.104,35 1.240,95

Hauswirtschafter/in (ab 2022)

1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
851,79 971,05 1.047,56

Gärtner/in, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau - 2-jährige Ausbildung (ab 01.07.2024)

1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr
1.060,00 1.290,00

Gärtner/in, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau - 3-jährige Ausbildung (ab 01.07.2024)

1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
1.060,00 1.180,00 1.290,00

Rechtsgrundlagen der Tarifübersicht

Forstwirte: Tarifvertrag für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TVA-L-Forst) vom 17.12.2008, Änderungstarifvertrag Nr. 8 vom 15.02.2022

Öffentlicher Dienst: Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) vom 12.10.2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 10 vom 29.01.2020

Land-, Tier-, Pferde- und Fischwirt, Winzer, Forstwirt, Pflanzentechnologe: Entgelttarifvertrag für die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen vom 19.02.2024

Milchwirtschaftliche Berufe: Lohn- und Gehaltstarifvertrag Milchwirtschaft Ostdeutschland - gültig ab 01.10.2021

Hauswirtschaft: Entgelttarifvertrag für die private Hauswirtschaft und Dienstleistungszentren in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, 01.01.2020

GaLaBau: Tarifvertrag über die Ausbildungsvergütungen im Galabau vom 24.08.2021

 

 

 

 

 

NEU: Anmeldung zur Prüfung zum/zur Landwirtschaftsmeister/-in

Anmeldungen zur Fortbildungsprüfung zum Landwirtschaftsmeister /zur Landwirtschaftsmeisterin sind ab sofort beim Landesverwaltungsamt möglich. Der Meldeschluss ist der 15.12.2024. Das Anmeldeformular erhalten Sie hier.

Weitere Informationen zur Meisterprüfung erhalten Sie hier.

Gewährung von Praktikumsprämien

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Schülerinnen und Schülern eine Praktikumsprämie für die Durchführung von Praktika in Ausbildungsbetrieben der Grünen Berufe. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Qualifizierungslehrgang für Nebenerwerbslandwirte

Die Fachschule für Landwirtschaft Haldensleben führt Qualifizierungslehrgänge für Nebenerwerbslandwirte zur Führung eines landwirtschaftlichen Unternehmens durch. Die Kurse umfassen ca. 300 Unterrichtsstunden und sind nach § 9 GAPDZV anerkannt. Für Anfragen zu Lehrgangsinhalten, Ablauf und sonstigen Modalitäten wenden Sie sich bitte direkt an die Fachschule per E-Mail oder per Telefon unter Rufnummer: (03904) 48580.

Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen zur Berufsausbildung in den Grünen Berufen in Sachsen-Anhalt?

Sie erreichen die zuständige Stelle für die Berufsausbildung per E-Mail:
gruene.berufe(at)lvwa.sachsen-anhalt.de