Zur Information über neu abzuschließende Ausbildungsverträge (gilt nur für betriebliche Ausbildungsverhältnisse)
Die zuständige Stelle für berufliche Bildung hat bei der Eintragung von Ausbildungsverhältnissen auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für Ausbildungsverträge gemäß § 35 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu achten. Das bedeutet u. a., dass den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren ist. Grundlage für das Feststellen einer angemessenen Vergütung sind die Tarifverträge, auch wenn die Unternehmen tariflich nicht gebunden sind. Dabei kann eine Abweichung von maximal 20 % unterhalb des Tarifvertrages im Allgemeinen noch als angemessen angesehen werden.
Nachfolgend erhalten Sie die gültige Übersicht der Ausbildungsvergütungen (Angaben in Euro) entsprechend der Tarifverträge:
Forstwirt/in (öffentl. Dienst; ab 01.12.2022)
1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr |
1.086,82 | 1.140,96 | 1.190,61 |
Öffentlicher Dienst der Länder (ab 01.01.2020)
1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr |
1.036,82 | 1.090,96 | 1.140,61 |
Landwirt/in, Tierwirt/in, Pferdewirt/in, Fischwirt/in, Winzer/in, Forstwirt/in, Pflanzentechnologe/-technologin, Fachkraft Agrarservice (ab 01.01.2023)
1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr |
840,00 | 925,00 | 1.000,00 |
Milchwirtschaftliche Berufe (ab 01.10.2020)
1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr |
916,16 | 1.004,35 | 1.140,95 |
Hauswirtschafter/in (ab 01.01.2014)
1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr |
550,00 | 615,00 | 635,00 |
Gärtner/in Erwerbsgartenbau - 3-jährige Ausbildung (ab 09.11.2015)
1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr |
560,00 | 640,00 | 670,00 |
Gärtner/in Erwerbsgartenbau - 2-jährige Ausbildung (ab 09.11.2015)
1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr |
640,00 | 670,00 |
Gärtner/in, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau - 2-jährige Ausbildung (ab 01.07.2023)
1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr |
1.020,00 | 1.240,00 |
Gärtner/in, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau - 3-jährige Ausbildung (ab 01.07.2023)
1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr |
1.020,00 | 1.130,00 | 1.240,00 |
Rechtsgrundlagen der Tarifübersicht
Forstwirte: Tarifvertrag für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TVA-L-Forst) vom 17.12.2008, Änderungstarifvertrag Nr. 8 vom 15.02.2022
Öffentlicher Dienst: Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) vom 12.10.2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 10 vom 29.01.2020
Land-, Tier-, Pferde- und Fischwirt, Winzer, Forstwirt, Pflanzentechnologe: Entgelttarifvertrag für die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen vom 27.03.2023
Milchwirtschaftliche Berufe: Lohn- und Gehaltstarifvertrag Milchwirtschaft Ostdeutschland - gültig ab 01.10.2020
Hauswirtschaft: Entgelttarifvertrag für die private Hauswirtschaft und Dienstleistungszentren in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, 01.01.2014
Erwerbsgartenbau: Tarifvertrag über die Ausbildungs- und Praktikantenvergütungen für die Gartenbaubetriebe einschl. des Floristischen Bereiches Sachsen-Anhalt, vom 09.11.2015
GaLaBau: Tarifvertrag über die Ausbildungsvergütungen im Galabau vom 24.08.2021