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Ausländische Berufsabschlüsse

Nach Absolvierung einer Ausbildung im Ausland muss die Erlaubnis zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung beantragt werden, bevor der Beruf in Deutschland ausgeübt werden darf.

Für folgende Berufsbezeichnungen kann die Erlaubnis beantragt werden:

  • Pflegefachmann/-frau
  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Krankenpflegehelfer
  • Hebamme
  • Pharmazeutisch-technischer Assistent
  • Anästhesietechnischer Assistent
  • Operationstechnischer Assistent
  • Diätassistent
  • Logopäde
  • Physiotherapeut
  • Masseur und medizinischer Bademeister
  • MTA-Labor
  • MTA-Radiologie
  • MTA-Funktionsdiagnostik
  • Veterinär-MTA
  • Ergotherapeut
  • Podologe
  • Altenpfleger
  • Notfallsanitäter

Verfahren

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird geprüft, ob die im Ausland absolvierte Ausbildung gleichwertig zur jeweiligen in Deutschland zu absolvierenden Ausbildung ist.

Sollte keine Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung festgestellt werden können, erhalten Sie die Möglichkeit, durch Absolvierung einer Ausgleichsmaßnahme (Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang) einen gleichwertigen Ausbildungsstand nachzuweisen. Hierzu wird ein Defizitbescheid ausgestellt. Weitere Hinweise zu den einzelnen Verfahrensabschnitten erhalten Sie im Anerkennungsverfahren.

Kosten der Erlaubnis

Die Gebühren für die Ausstellung des Defizitbescheids betragen derzeit 100,00 EUR. Diese werden zuzüglich der Kosten für die Zustellung erhoben.

Die Gebühren für die Erteilung der Erlaubnisurkunde betragen derzeit 90,00 EUR und werden zuzüglich der Kosten für die Zustellung erhoben.

Ordnungswidrigkeit

Ohne die erforderliche Erlaubnisurkunde, die zur Führung der Berufsbezeichnung ermächtigt, dürfen grds. keine den Fachkräften vorbehaltene Tätigkeiten ausgeübt werden.
Ordnungswidrig handelt, wer ohne Erlaubnis eine o. g. Berufsbezeichnung führt. Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 EUR geahndet werden.

Ansprechpartner

  • Pflegefachmann/-frau, Gesundheits- und Krankenpfleger/-helfer
    n.n.
    Tel.: +49 345 514-3340
    E-Mail
    Dinah Baumgärtner
    Tel.: +49 345 514-3337
    E-Mail
  • andere Gesundheitsberufe (z.B. Physiotherapeuten, Hebammen, Anästhesietechnische Assistenten, Operationstechnische Assistenten)
    Tobias Müller
    Tel.: +49 345 514-3317
    E-Mail

Formulare und Merkblätter

Absolvieren der Ausbildung in Deutschland

zusätzlich bei Absolvieren der Ausbildung im Ausland

  • Antrag - auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Checkliste - Unterlagen für die Anerkennung von ausländischen Ausbildungen - Europäische Union
    (nicht barrierefrei)
  • Checkliste - Unterlagen für die Anerkennung von ausländischen Ausbildungen - Drittstaat
    (nicht barrierefrei)
  • ärztliche Bescheinigung

Anerkennung Praxisanleiter

Formulare und Merkblätter

Absolvieren der Ausbildung in Deutschland

zusätzlich bei Absolvieren der Ausbildung im Ausland

Kontakt

Landesverwaltungsamt

Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Hansering 15
06108 Halle (Saale)

Fax: +49 345 514-3279

Postanschrift

Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

Marion Roscher

Referatsleiterin
E-Mail​​​​​​​