Ausländische Berufsabschlüsse
Nach Absolvierung einer Ausbildung im Ausland muss die Erlaubnis zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung beantragt werden, bevor der Beruf in Deutschland ausgeübt werden darf.
Für folgende Berufsbezeichnungen kann die Erlaubnis beantragt werden:
- Pflegefachmann/-frau
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Krankenpflegehelfer
- Hebamme
- Pharmazeutisch-technischer Assistent
- Anästhesietechnischer Assistent
- Operationstechnischer Assistent
- Diätassistent
- Logopäde
- Physiotherapeut
- Masseur und medizinischer Bademeister
- MTA-Labor
- MTA-Radiologie
- MTA-Funktionsdiagnostik
- Veterinär-MTA
- Ergotherapeut
- Podologe
- Altenpfleger
- Notfallsanitäter
Verfahren
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird geprüft, ob die im Ausland absolvierte Ausbildung gleichwertig zur jeweiligen in Deutschland zu absolvierenden Ausbildung ist.
Sollte keine Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung festgestellt werden können, erhalten Sie die Möglichkeit, durch Absolvierung einer Ausgleichsmaßnahme (Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang) einen gleichwertigen Ausbildungsstand nachzuweisen. Hierzu wird ein Defizitbescheid ausgestellt. Weitere Hinweise zu den einzelnen Verfahrensabschnitten erhalten Sie im Anerkennungsverfahren.
Kosten der Erlaubnis
Die Gebühren für die Ausstellung des Defizitbescheids betragen derzeit 100,00 EUR. Diese werden zuzüglich der Kosten für die Zustellung erhoben.
Die Gebühren für die Erteilung der Erlaubnisurkunde betragen derzeit 90,00 EUR und werden zuzüglich der Kosten für die Zustellung erhoben.
Ordnungswidrigkeit
Ohne die erforderliche Erlaubnisurkunde, die zur Führung der Berufsbezeichnung ermächtigt, dürfen grds. keine den Fachkräften vorbehaltene Tätigkeiten ausgeübt werden.
Ordnungswidrig handelt, wer ohne Erlaubnis eine o. g. Berufsbezeichnung führt. Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 EUR geahndet werden.
Ansprechpartner
- Pflegefachmann/-frau, Gesundheits- und Krankenpfleger/-helfer
n.n.
Tel.: +49 345 514-3340
E-Mail
Dinah Baumgärtner
Tel.: +49 345 514-3337
E-Mail - andere Gesundheitsberufe (z.B. Physiotherapeuten, Hebammen, Anästhesietechnische Assistenten, Operationstechnische Assistenten)
Tobias Müller
Tel.: +49 345 514-3317
E-Mail
Formulare und Merkblätter
Absolvieren der Ausbildung in Deutschland
- Antrag - auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- ärztliche Bescheinigung
- Antrag Ersatzurkunde/Ersatzzeugnis
zusätzlich bei Absolvieren der Ausbildung im Ausland
- Antrag - auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- Checkliste - Unterlagen für die Anerkennung von ausländischen Ausbildungen - Europäische Union
(nicht barrierefrei) - Checkliste - Unterlagen für die Anerkennung von ausländischen Ausbildungen - Drittstaat
(nicht barrierefrei) - ärztliche Bescheinigung
Anerkennung Praxisanleiter
Formulare und Merkblätter
Absolvieren der Ausbildung in Deutschland
- Antrag - auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- ärztliche Bescheinigung
- Antrag Ersatzurkunde/Ersatzzeugnis
zusätzlich bei Absolvieren der Ausbildung im Ausland
- Antrag - auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- Checkliste - Unterlagen für die Anerkennung von ausländischen Ausbildungen - Europäische Union
(nicht barrierefrei) - Checkliste - Unterlagen für die Anerkennung von ausländischen Ausbildungen - Drittstaat
(nicht barrierefrei) - ärztliche Bescheinigung (nicht barrierefrei)
- Erklärung über Straffreiheit (nicht barrierefrei)
- Erklärung über Antragstellung Berufsanerkennung (nicht barrierefrei)
- Allgemeines Hinweisblatt - zu Beglaubigungen und Übersetzungen (nicht barrierefrei)
"Ab sofort sind ausländische Dokumente mit Apostille/Legalisationsvermerk vorzulegen."