Prädikatisierung von Kur- und Erholungsorten in Sachsen-Anhalt (KurortVO)
In Sachsen-Anhalt sind 32 Orte mit dem staatlichen Prädikat "Erholungsort",
9 Orte mit dem staatlichen Prädikat "Luftkurort", 3 Orte mit dem staatlichen Prädikat "Heilbad" und ein Ort als "Kneipp-Heilbad" anerkannt.
Zum Verfahren
Zur Erlangung eines staatlichen Prädikates ist ein formloser Antrag zu stellen. Darüber hinausgehende Unterlagen und Angaben zum Antrag sind der KurortVO Paragrafen 2 - 8 zu entnehmen.
Die Erhebungsbögen für die unterschiedlichen Prädikate finden Sie nachfolgend.
- allgemeine Angaben "Teil 1 - Allgemeine Angaben" (die PDF-Datei ist nicht barrierefrei)
- staatliches Prädikat "Teil 2 - Erholungsort" (die PDF-Datei ist nicht barrierefrei)
- staatliches Prädikat "Teil 2 - Luftkurort" (die PDF-Datei ist nicht barrierefrei)
- staatliches Prädikat "Teil 2 - Kneipp-Kurort und Heilbad" (die PDF-Datei ist nicht barrierefrei)
- staatliches Prädikat "Teil 2 - Heilklimatischer Kurort" (die PDF-Datei ist nicht barrierefrei)
- staatliches Prädikat "Teil 2 - Heilbad und Ort mit Heilquellenkurbetrieb" (die PDF-Datei ist nicht barrierefrei)
Ansprechpartnerin im Landesverwaltungsamt
Frau Richter
Referat Wirtschaft
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 514 -1110
E-Mail: stefanie.richter(at)lvwa.sachsen-anhalt.de
Antragsannehmende und bearbeitende Stelle ist das Landesverwaltungsamt, Referat 301, Geschäftsstelle des Landesfachausschusses für Kur- und Erholungsorte LSA