Prädikatisierung von Kur- und Erholungsorten in Sachsen-Anhalt (KurortVO)
In Sachsen-Anhalt sind 32 Orte mit dem staatlichen Prädikat "Erholungsort",
9 Orte mit dem staatlichen Prädikat "Luftkurort", 3 Orte mit dem staatlichen Prädikat "Heilbad" und ein Ort als "Kneipp-Heilbad" anerkannt.
Rechtsgrundlage
Hinweis:
Von nachfolgend aufgeführten Mitgliedern des Landesfachausschusses haben sich die Bezeichnungen/Adressen geändert.
- Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- Ministerium für Inneres und Sport
- Ministerium für Infrastruktur und Digitales
- Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
11. Deutscher Wetterdienst, Potsdam
12. Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, Leipzig
Zum Verfahren
Zur Erlangung eines staatlichen Prädikates ist ein formloser Antrag zu stellen. Darüber hinausgehende Unterlagen und Angaben zum Antrag sind der KurortVO Paragrafen 2 - 8 zu entnehmen.
Die Erhebungsbögen für die unterschiedlichen Prädikate finden Sie nachfolgend.
- staatliches Prädikat "Erholungsort" (die PDF-Datei ist nicht barrierefrei)
- staatliches Prädikat "Luftkurort" (die PDF-Datei ist nicht barrierefrei)
- staatliches Prädikat "Heilbad" (die PDF-Datei ist nicht barrierefrei)
- staatliches Prädikat "Heilklimatischer Kurort" (die PDF-Datei ist nicht barrierefrei)
- staatliches Prädikat "Heilquellen-, Sole-, Peloid- und Moorkur" (die PDF-Datei ist nicht barrierefrei)
Ansprechpartnerin im Landesverwaltungsamt
Frau Richter
Referat Wirtschaft
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 514 -1110
E-Mail: stefanie.richter(at)lvwa.sachsen-anhalt.de
Antragsannehmende und bearbeitende Stelle ist das Landesverwaltungsamt, Referat 301, Geschäftsstelle des Landesfachausschusses für Kur- und Erholungsorte LSA