Versorgungsmedizinische Grundsätze
Die verordnungsfähigen Bestandteile der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit nach dem Sozialen Entschädigungsrecht und dem Schwerbehindertenrecht wurden zum 01. Januar 2009 verrechtlicht und durch die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ ersetzt. Diese sind der versorgungsmedizinischen Begutachtung gemäß der Versorgungsmedizin Verordnung (VersMedV) rechtsverbindlich zugrunde zu legen.