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Versorgungsmedizinische Grundsätze

Versorgungsmedizin-Verordnung

Die verordnungsfähigen Bestandteile der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit nach dem Sozialen Entschädigungsrecht und dem Schwerbehindertenrecht wurden zum 01. Januar 2009 verrechtlicht und durch die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ ersetzt. Diese sind der versorgungsmedizinischen Begutachtung gemäß der Versorgungsmedizin Verordnung (VersMedV) rechtsverbindlich zugrunde zu legen.

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

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Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)