Natura 2000
Die Europäische Vogelschutz-Richtlinie (VSchRL, 2009/147/EG) und die Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG) bilden die rechtlichen Grundlagen für das Schutzgebietsnetz NATURA 2000. In ihren Anhängen sind die natürlichen Lebensräume und die Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, die europaweit geschützt werden sollen. EU-Richtlinien sind für die Mitgliedsstaaten hinsichtlich der zu erreichenden Ziele verbindlich. Nach Überführung der Richtlinien in nationales Recht bilden für Sachsen-Anhalt vornehmlich das Bundesnaturschutzgesetz und das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die rechtlichen Grundlagen.
Ziel der Vogelschutz-Richtlinie ist es, sämtliche im Gebiet der EU-Staaten natürlicherweise vorkommenden Vogelarten einschließlich der Zugvogelarten in ihrem Bestand dauerhaft zu erhalten. Dazu dienen die Europäischen Vogelschutzgebiete (Special Protection Areas, SPA). Die FFH-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten und deren Lebensräume zu schützen und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern. Dafür werden Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) eingerichtet. Sowohl Vogelschutz- als auch FFH-Gebiete werden als NATURA 2000-Gebiete bezeichnet. Die Vogelschutz- und FFH-Gebiete aller EU-Mitgliedstaaten bilden das europaweite Schutzgebietsnetz NATURA 2000.
In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell 266 FFH-Gebiete und 32 Vogelschutzgebiete.
Die FFH-Gebiete in Sachsen-Anhalt nehmen eine Fläche von rund 180.000 ha ein. Die Fläche der Vogelschutzgebiete umfasst etwa 170.000 ha. FFH- und Vogelschutzgebiete können sich vollständig oder teilweise überlagern. In Sachsen-Anhalt nimmt die Gesamtheit der Natura 2000-Gebiete eine Fläche von ca. 232.000 ha ein, dies entspricht 11,3 % der Landesfläche.
Rechtliche Sicherung der Natura 2000 Gebiete und weiterführende Informationen
Die rechtliche Sicherung der Natura 2000 Gebiete ist in Deutschland auf unterschiedliche Weise erfolgt, wobei das Naturschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes maßgeblich war. In den vergangenen Jahren hat Sachsen-Anhalt mehrere NATURA 2000-Gebiete durch Schutzgebietsverordnungen oder vertragliche Vereinbarungen gesichert. Mit der Veröffentlichung der Natura 2000-Landesverordnung und der Verordnung zum Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes vom 20.12.2018 ist die rechtliche Sicherung der Natura 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt vollständig erfolgt.
Detaillierte Informationen zum Europäischen Naturschutzprojekt „Natura 2000“ in Sachsen-Anhalt finden sich gebündelt auf der Natura 2000-Webseite. Die Spektrum der dort präsentierten Daten reicht von Dokumenten der rechtlichen Sicherung nebst Kartenmaterial über detaillierte Steckbriefe der einzelnen Schutzgebiete mit den vorkommenden Arten und Lebensräumen bis hin zu Tourenvorschlägen und Spielen die den europäischen Naturschutz erlebbar machen.
Ansprechpartner
Herr T. Pietsch
Dessauer Str. 70
06118 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 514 2143
E-Mail
Herr J. Dorendorf (FFH-Verträglichkeitsprüfung)
Dessauer Str. 70
06118 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 514 2620
E-Mail
Richtlinien und weitere Informationen
- Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt
- Natura 2000 Gebiete des Landes Sachsen-Anhalt
- kartografische Daten zu den Natura 2000-Gebieten in Sachsen-Anhalt
- Verordnung über die Errichtung des ökologischen Netzes Natura 2000 (23. März 2007)
- Arten und Lebensraumtypen
- Natura 2000 - Meldung besondere Schutzgebiete Sachsen-Anhalts nach der Vogelschutz- Richtlinie und der FFH-Richtlinie
- Natura 2000/2 - Nachmeldung besondere Schutzgebiete Sachsen – Anhalts nach der Vogelschutz – Richtlinie und der FFH - Richtlinie
- Durch die EU bestätigte FFH-Gebiete in Sachsen-Anhalt
- Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie)
- Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie)
- Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten