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Das Anti-D-Hilfegesetz sieht folgende Leistungen vor:



Berechtigte


Heil- und Krankenbehandlung


Nach dem Anti-D-HG anerkannte betroffene Frauen erhalten für die durch die Hepatitis-C-Virus-Infektion verursachen gesundheitlichen Folgen Heil- und Krankenbehandlung.

monatliche Rente


Die Höhe der monatliche Rente bestimmt sich nach dem aktuellen Ausmaß des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) und wird jeweils zum gleichen Zeitpunkt, zu dem die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden, geändert.


Höhe der monatlichen Rente:

ab

30 v.H.

40 v.H.

50 v.H.

60 v.H.

ab 70 v.H.

01.07.2018

332 €

531 €

731 €

996 €

1326 €

           

Kontaktpersonen


Kontaktpersonen sind,

  • die seit der Immunprophylaxe geborenen Kinder
     
  • Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sowie sonstige Kinder, Ehegatten und Lebenspartner der berechtigten Frauen, die nicht nur vorübergehend in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben

 und sich mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert haben.

Kontaktpersonen haben Anspruch auf Heil- und Krankenbehandlung und finanzielle Hilfen.

 

Hinterbliebene


Stirbt eine anerkannte Berechtigte an den Folgen einer im Zeitpunkt des Todes bestandskräftig anerkannten Hepatitis-C-Virus-Infektion erhalten die Hinterbliebenen eine finanzielle Hilfe.


Ehegatte für die Zeit von 60 Monaten

Waisen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres , bei weiterer Schul- oder Berufsausbildung maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres


Höhe der Leistungen an Hinterbliebene:

ab

Ehegatte

Halbwaise

Vollwaise

01.07.2018

531 €

397 €

663 €

       

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Anschrift

Soziales Entschädigungsrecht
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)

Schwerbehindertenrecht – Feststellungsverfahren
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)

Schwerbehindertenrecht – Grundsatz und Rechtsbehelfsverfahren, LBliGG
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)