Das Anti-D-Hilfegesetz sieht folgende Leistungen vor:
Berechtigte
Heil- und Krankenbehandlung
Nach dem Anti-D-HG anerkannte betroffene Frauen erhalten für die durch die Hepatitis-C-Virus-Infektion verursachen gesundheitlichen Folgen Heil- und Krankenbehandlung.
monatliche Rente
Die Höhe der monatliche Rente bestimmt sich nach dem aktuellen Ausmaß des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) und wird jeweils zum gleichen Zeitpunkt, zu dem die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden, geändert.
Höhe der monatlichen Rente:
ab | 30 v.H. | 40 v.H. | 50 v.H. | 60 v.H. | ab 70 v.H. |
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01.07.2018 | 332 € | 531 € | 731 € | 996 € | 1326 € |
Kontaktpersonen
Kontaktpersonen sind,
- die seit der Immunprophylaxe geborenen Kinder
- Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sowie sonstige Kinder, Ehegatten und Lebenspartner der berechtigten Frauen, die nicht nur vorübergehend in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben
und sich mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert haben.
Kontaktpersonen haben Anspruch auf Heil- und Krankenbehandlung und finanzielle Hilfen.
Hinterbliebene
Stirbt eine anerkannte Berechtigte an den Folgen einer im Zeitpunkt des Todes bestandskräftig anerkannten Hepatitis-C-Virus-Infektion erhalten die Hinterbliebenen eine finanzielle Hilfe.
Ehegatte für die Zeit von 60 Monaten
Waisen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres , bei weiterer Schul- oder Berufsausbildung maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
Höhe der Leistungen an Hinterbliebene:
ab | Ehegatte | Halbwaise | Vollwaise |
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01.07.2018 | 531 € | 397 € | 663 € |