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Abfallentsorgungsanlagen

Ansprechpartner

Herr Nickel
Tel: +49 345 514 2291
E-Mail

Die obere Abfallbehörde überwacht die Entsorgung von Abfällen in Anlagen, die der Verfahrensart G in Spalte c des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen zuzuordnen sind (4. BImSchV).

Derzeit befinden sich in der Überwachungszuständigkeit des LVwA 260 Anlagen. Die Überwachungsaufgaben beinhalten unter anderem:

Prüfung und Kontrolle der Einhaltung von abfallrechtlichen Auflagen und Nebenbestimmungen der Anlagengenehmigungen

  • Kontrolle und Plausibilitätsprüfung der Einstufung von Abfällen gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  • Kontrolle von Betriebstagebüchern und Registern bei Abfallentsorgern
  • Kontrolle Entsorgungswege von Abfällen Stoffstromkontrolle von Abfällen (Input und Output)
  • Erstellung von Überwachungsdaten (Umweltinformation)
  • fachaufsichtliche Begleitung der unteren Abfallbehörden, in deren Zuständigkeit sich ca. 800 Abfallbehandlungsanlagen befinden.

In Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umweltschutz wurden zum Thema abfallrechtliche Marktüberwachung ein Handbuch sowie Leitfäden für die Überwachung erarbeitet und damit den unteren Abfallbehörden ein Instrument für die einheitliche Umsetzung der Vorgaben der EU Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten zur Verfügung gestellt.

Diese Überwachungsmaßnahmen stellen einen Baustein dar, das Ziel der EU -Schaffung eines WTO - konformen einheitlichen Binnenmarktes, in dem der freie Warenverkehr gesichert wird - zu erreichen. Zur Erreichung eines hohen Niveaus bezüglich Gesundheit, Sicherheit, Arbeitnehmer-, Verbraucher- und Umweltschutz wird im Rahmen der Marktüberwachung die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Anforderungen stichprobenartig kontrolliert und es werden alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um das Inverkehrbringen unsicherer Produkte einzuschränken bzw. zu verhindern. Der abfallrechtliche Prüfumfang erstreckt sich dabei auf die produkt- und akteursbezogenen Anforderungen im BatterieG, der VerpackV, im ElektroG, in der AltfahrzeugV.

Im Rahmen der Fachaufsicht erfolgt eine aktive Unterstützung der unteren Abfallbehörden bei den Maßnahmen der Marktüberwachung.

 

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