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Genehmigung von Veranstaltungen nach Paragraf 29 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Für Veranstaltungen, bei denen die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedarf es einer Genehmigung nach § 29 Absatz 2 StVO.

Das Landesverwaltungsamt ist die Genehmigungsbehörde für die Fälle, bei denen die Veranstaltungen in zwei oder mehreren Landkreisen oder über die Landesgrenze hinweg stattfinden. Die notwendigen Unterlagen finden Sie hier.

Für alle übrigen Fälle ist der jeweilige Landkreis zuständig.

Hinweise zum Verfahren

Ihre Anträge mit den notwendigen Erklärungen senden Sie bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an folgende E-Mailadresse: StVO-Veranstaltungen(at)lvwa.sachsen-anhalt.de 

Rechtsgrundlagen

Formulare zum Download

Haben Sie Fragen oder suchen Sie einen Ansprechpartner?

Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

und

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder wenden Sie sich postalisch an uns:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)