Fortbildung zur/zum Meister*in für Bäderbetriebe
Sie als Meister*in für Bäderbetriebe organisieren und koordinieren Arbeitsabläufe innerhalb der Schwimm- und Freizeitbäder als Führungskraft. Diese umfassende und verantwortungsvolle Aufgabe der Organisation und Steuerung des Betriebs erfordert insbesondere Fach- sowie Handlungskompetenzen.
Des Weiteren sind Sie für die betriebliche Ausbildung (z.B. als Prüfer) zuständig, entscheiden über die Personalauswahl und kontrollieren die Arbeitsleistung und Kostenentwicklung in Ihrem Bereich. Um Sie auf diese Aufgaben vorbereiten zu können wäre eine Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe sowie eine konsequente Weiterbildung von Vorteil.
Die Fortbildung zum/zur „Geprüften Meister/-in für Bäderbetriebe“ gilt insbesondere auch für Nachwuchskräfte, die in Zukunft verantwortliche Aufgaben zum Beispiel als Betriebsleiter, stellvertretender Betriebsleiter oder Schichtleiter übernehmen sollen.
Weitere Informationen zu den Aufgaben und Tätigkeiten finden Sie unter BERUFENET (Bundesagentur für Arbeit).
Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung
- erfolgreiche Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe oder Schwimmmeistergehilfe/in (Bezeichnung Abschluss vor 1997),
- mindestens zweijährige Berufspraxis mit Bezügen zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe,
- gute Fitness, möglichst Rettungsschwimmerabzeichen in Silber,
- Vorlage eines (erweiterten) Führungszeugnisses nach § 30a Bundeszentralregistergesetz.
Bei Fragen oder in besonderen Fällen im Zusammenhang mit den Zulassungsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte direkt an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Inhalte der Fortbildung
allgemeiner Teil (Teil 1)
- kosten- und rechtsbewusstes Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb
- fachtheoretischer Teil (Teil 2)
- mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen
- Bädertechnik und Bäderbetrieb
- Schwimm- und Rettungslehre
- Gesundheitslehre
fachpraktischer Teil (Teil 3)
- Rettungsschwimmen und Schwimmsport
- Management und Führungsaufgaben
- betriebstechnische Situationsaufgabe
- berufs- und arbeitspädagogischer Teil (Teil 4)
Die Prüfungen erfolgen entsprechend der Prüfungsordnung am Ende eines jeden Fortbildungsteils. Vor der Prüfung ist ein Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum/zur Geprüften Meister/-in für Bäderbetriebe bei der Zuständigen Stelle, dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zu stellen.
Genauere Themenschwerpunkte innerhalb der einzelnen Teile finden Sie in der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe. Vom berufs- und arbeitspädagogischen Teil (Teil 4) der Prüfung können Prüfungsteilnehmer*innen freigestellt werden, welche die berufs- und arbeitspädagogische Eignung entsprechend der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vom 21. Januar 2009 nachweisen.
Verschiedene Institutionen bieten gelegentlich Vorbereitungslehrgänge zur Prüfung zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin für Bäderbetriebe an. Bei einer Zertifizierung dieser Ausbildungsstätten können diese Lehrgänge von der Agentur für Arbeit bzw. von der ARGE gefördert werden. Eine Förderung nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister BAföG) ist möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Landesverwaltungsamt.