allgemeine Handlungsempfehlungen und Informationen der Einrichtungsaufsicht
Anforderungen an eine Erziehungsfachstelle (ST, 2023)
Broschüre: Sexuelle Übergriffe zwischen Kindern und Jugendlichen (ST, 2010)
Empfehlungen:
- zur Rettungsfähigkeit von Erzieher*innen bei Badeausflügen (ST, 2023)
- zum Gewaltschutzkonzept (ST, 2021)
Empfehlungen der Einrichtungsaufsicht zum Personaleinsatz
Empfehlungen zum Personaleinsatz (ST, 2024)
Ausbildungsstätten Erzieher*innen (ST, 2022)
Hinweis:
Für im Ausland erworbene Berufsabschlüsse besteht die Möglichkeit, diese in Deutschland anerkennen zu lassen. Auf dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sind die jeweiligen Ansprechpartner*innen für die einzelnen Berufsgruppen zu finden.
In Sachsen-Anhalt ist für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse von Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe zuständig. Für die Anerkennung von Abschlüssen als Erzieher:in wenden Sie sich bitte an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.
Das Landesjugendamt Sachsen-Anhalt ist nicht für die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen zuständig.
weitere Handlungsempfehlungen
Gemeinsam erarbeitete Stellungnahmen und Handreichungen der Bundesländer finden Sie auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter.
Zur Unterstützung bei der Erstellung eines Gewaltschutzeskonzepts sind die Handreichung sowie die Risiko- und Ressourcenanalyse der Stadt Halle empfehlenswert, die unter Fachinformationen zum Kinderschutz veröffentlicht wurden.
Auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation finden Sie weitere Informationen für die Betreuung von Minderjährigen mit Eingliederungshilfebedarf.