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Technische Bauaufsicht/Fliegende Bauten:

Fliegende Bauten sind dazu geeignet und bestimmt an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Sie gehen keine feste Beziehung mit dem Aufstellungsort ein.

Hierzu zählen:

  • Zelte,
  • Tribünen,
  • ortsveränderliche Bühnen und Bühnenüberdachungen,
  • Bauten für Wanderausstellungen,
  • Fahr-, Lauf- und Schaugeschäfte.
  • Verkaufsstände.

Sind diese baulichen Anlagen nicht dazu bestimmt, an wechselnden Orten errichtet und betrieben zu werden, gehen sie eine feste Beziehung zum Aufstellungsort ein und zählen somit nicht zu den Fliegenden Bauten.

Voraussetzungen

Fliegende Bauten benötigen eine Ausführungsgenehmigung, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden.

Aus speziellen Kriterien wie der räumlichen Größe und der Betretbarkeit der Anlage können sich Ausnahmen von der Genehmigungspflicht ergeben. Es ist keine Genehmigung erforderlich für:

  • Fliegende Bauten mit einer Höhe bis zu 5m, die nicht dazu bestimmt sind, von Besuchern betreten zu werden,
  • Fliegende Bauten mit einer Höhe bis zu 5m, die für Kinder betrieben werden und eine Geschwindigkeit von höchstens 1m/s haben,
  • Bühnen, die Fliegende Bauten sind, einschließlich Überdachungen und sonstiger Aufbauten mit einer Höhe bis zu 5m, einer Grundfläche bis zu 100m² und einer Fußbodenhöhe bis zu 1,50m und
  • Erdgeschossige Zelte und Verkaufsstände, die Fliegende Bauten sind, mit einer Grundfläche bis zu 75m²
  • aufblasbare Spielgeräte, deren betretbare Fläche nicht höher als 5m bzw. bei Überdachung die Entfernung zum Ausgang geringer als 3m ist.
  • Für die Erteilung und die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung ist, wenn der Betreiber seinen festen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt hat bzw. ausländische Betreiber ihren Fliegenden Bau in Deutschland erstmalig in Sachsen-Anhalt aufstellen, das Landesverwal-tungsamt, Referat Bauwesen, zuständig.

In unserem Flyer finden Sie mehr zu diesem Thema.

Einzureichende Unterlagen:

  • alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Antrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen)

Ansprechpartner

Frau Dipl. Ing. Seidel
Tel.: +49 391 567-2292
E-Mail

Herr Dipl. Ing. Hartmann
Tel.: +49 391 567-2283
E-Mail

Herr Dittwe
Tel.: +49 391 567-2294
E-Mail

Fax: +49 391 567-2282

Anschrift:

Landesverwaltungsamt
Referat Bauwesen
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg

Rechtsgrundlage und weitere Informationen

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)