Technische Bauaufsicht/Fliegende Bauten
Fliegende Bauten sind dazu geeignet und bestimmt an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Sie gehen keine feste Beziehung mit dem Aufstellungsort ein.
Hierzu zählen:
- Zelte,
- Tribünen,
- ortsveränderliche Bühnen und Bühnenüberdachungen,
- Bauten für Wanderausstellungen,
- Fahr-, Lauf- und Schaugeschäfte.
- Verkaufsstände.
Sind diese baulichen Anlagen nicht dazu bestimmt, an wechselnden Orten errichtet und betrieben zu werden, gehen sie eine feste Beziehung zum Aufstellungsort ein und zählen somit nicht zu den Fliegenden Bauten.
Voraussetzungen
Fliegende Bauten benötigen eine Ausführungsgenehmigung, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden.
Aus speziellen Kriterien wie der räumlichen Größe und der Betretbarkeit der Anlage können sich Ausnahmen von der Genehmigungspflicht ergeben. Es ist keine Genehmigung erforderlich für:
- erdgeschossige Zelte mit einer Grundfläche bis zu 75 m2
- erdgeschossige Verkaufs- und Schaugeschäfte mit einer Höhe bis zu 5 m und einer Grundfläche bis zu 75 m2
- umwehrte Tribünen und Podien ohne Überdachung mit einer Grundfläche bis zu 75 m2 und einer Höhe der betretbaren Flächen bis zu 1 m
- Bühnen einschließlich Überdachungen und sonstigen Aufbauten mit einer Höhe bis zu 5 m, einer Grundfläche bis zu 100 m2 und einer Fußbodenhöhe bis zu 1,50 m
- Kinderfahrgeschäfte mit einer Höhe bis zu 5 m und einer Geschwindigkeit von höchstens 1 m/s
- aufblasbare Spielgeräte mit einer Höhe des betretbaren Bereichs von bis zu 5 m oder mit überdachten Bereichen, bei denen die Entfernung zum Ausgang nicht mehr als 3 m, oder, sofern ein Absinken der Überdachung konstruktiv verhindert wird, nicht mehr als 10 m beträgt
- Fliegende Bauten mit einer Höhe bis zu 5 m, die nicht dazu bestimmt sind, von Besuchern und Besucherinnen betreten zu werden
Für die Erteilung und die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung ist, wenn der Betreiber seinen festen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt hat bzw. ausländische Betreiber ihren Fliegenden Bau in Deutschland erstmalig in Sachsen-Anhalt aufstellen, das Landesverwal-tungsamt, Referat Bauwesen, zuständig.
In unserem Flyer finden Sie mehr zu diesem Thema.
Einzureichende Unterlagen:
Ansprechpartner
Herr Stage
Tel.: +49 391 567-2229
E-Mail
n.n.
Tel.: +49 391 567-2283
Herr Dittwe
Tel.: +49 391 567-2294
E-Mail
Fax: +49 391 567-2696
Anschrift:
Landesverwaltungsamt
Referat Bauwesen
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg

