Menu
menu

Zulassung und Überwachung von Betrieben, die Lebensmittel tierischen Ursprungs in den Verkehr bringen

Nach Artikel 4 der Verordnung EG 853/2004 benötigen Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs in den Verkehr bringen, eine Zulassung der zuständigen Behörde.

Diese Behörde ist nach Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO SOG) im Land Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt.

Erster Ansprechpartner für betroffene Lebensmittelunternehmen  ist das örtliche Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt.
Dieses informiert auch über Ausnahmen der grundsätzlichen Zulassungspflicht.

Merkblatt für die Zulassung nach Artikel 4 der VO (EG) 853-2004

Zum Seitenanfang

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)