Stichtagsmeldung und Formulare zur jährlichen Statistik gemäß § 47 SGB VIII
Stichtagsmeldung
Zum 01.11. eines jeden Jahres erfolgt die Stichtagsmeldung für alle stationären und teilstationären Einrichtungen in Sachsen-Anhalt. Gemäß § 47 SGB VIII ist die Meldung für alle Träger, die eine Einrichtung nach §§ 45, 45a SGB VIII betreiben, in dem vorab benannten Zeitraum verpflichtend.
Die Träger erhalten dazu im September eines jeden Jahres ein Informationsschreiben des Landesjugendamtes, in welchem der Ablauf, der konkrete Meldezeitraum und wichtige Hinweise aufgeführt sind.
Schritt 1: Registrierung unter der E-Mail-Adresse des Trägers, welche im Landesjugendamt hinterlegt ist.
Welche E-Mail-Adresse das ist, wird im Informationsschreiben benannt. Änderungswünsche sind bis ca. eine Woche vor Beginn der Stichtagsmeldung möglich. Es kann pro Träger nur eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden. Empfehlenswert sind Funktionspostfächer oder allgemeine E-Mail-Adressen (z.B. info@träger.de), sodass auch Vertretungen erreicht werden können. Der Link wird am ersten Tag des Meldezeitraums an alle Träger verschickt.
Schritt 2: Eingabe der Daten im benannten Zeitraum unter dem Link, der mit der Registrierung bekannt gegeben wird. Das sind in der Regel die ersten beiden Wochen im November. Für jede Einrichtung ist ein Meldebogen hinterlegt, der einzeln ausgefüllt oder aktualisiert werden muss.
Zur besseren Vorbereitung können Sie folgenden Vordruck nutzen:
Vordruck-Meldung gemäß Paragraph 47 Sozialgesetzbuch Acht zum Stichtag 1.11.20..