Formulare zur jährlichen Statistik gemäß § 47 Sozialgesetzbuch VIII
Stichtagsmeldung
Zum 01.11. eines jeden Jahres erfolgt die Stichtagsmeldung für alle stationären und teilstationären Einrichtungen in Sachsen-Anhalt.
Zur besseren Vorbereitung können Sie folgenden Vordruck nutzen:
Vordruck-Meldung gemäß Paragraph 47 Sozialgesetzbuch Acht zum Stichtag 1.11.20..
