Wissenswertes
Das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) regelt unter anderen die Versorgung für ehemalige Soldaten der Bundeswehr, die eine Wehrdienstbeschädigung (WDB) erlitten haben sowie für ihre Hinterbliebenen.
Eine Wehrdienstbeschädigung ist eine gesundheitliche Schädigung,
- durch eine Dienstverrichtung
(zum Beispiel Erkrankung durch Unterkühlung und Durchnässung beim Aussendienst) - durch einen während der Ausübung des Wehrdienstes eingetretenen Unfall
(zum Beispiel Verletzung durch Sturz beim dienstlichen Sport oder durch einen Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Dienst) - durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse
(zum Beispiel Unfall durch die Besonderheiten der Kasanierung oder Gemeinschaftsunterkunft).
Darüber hinaus kommen auch Schädigungen durch Einwirkungen in Betracht, denen der Soldat wegen seines dienstlichen Aufenthaltes im Ausland ausgesetzt war (z. B. Kriegshandlungen, Unruhen, Aufruhr u. s. w.).
Die Versorgung nach dem SVG sieht auch Leistungen für Gesundheitsstörungen vor, die ursächlich auf Strahleneinwirkungen beim Betrieb von Radargeräten während des Wehrdienstes zurückzuführen sind. Näheres hierzu ist dem weiterführenden Link "Strahlenschäden" zu entnehmen.
Versorgungsleistungen durch die Behörden der Versorgungsverwaltungen können frühestens mit dem Ausscheiden der Soldaten aus der Bundeswehr erbracht werden.
Während ihrer Dienstzeit haben Soldaten ggf. einen Anspruch auf einen Ausgleich für eine Wehrdienstbeschädigung, der bei den Behörden der Bundeswehrverwaltung geltend zu machen ist.
Ehemalige Soldaten und Hinterbliebene mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt wenden sich bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.