ÖPNV, Förderung, Eisenbahn, Luftverkehr, Binnenschifffahrt
Aktuelle Erreichbarkeiten und Ansprechpartner
Funktion/Bereich | Name | Telefonnummer |
ÖPNV, Förderung, Güterverkehr | Frau Schenke | +49 345 514 1503 |
EFRE-Förderung, Eisenbahnaufsicht (n. bundeseigene) | Frau Amreihn | +49 345 514 1322 |
Luftverkehr, Luftsicherheit, Drohnen | Frau Hoffmann | +49 345 514 1440 |
Binnenschifffahrt, Häfen und Fähren | Frau Hintzen | +49 345 514 1807 |
Referatsleiter: zur Zeit nicht besetzt
Vertreterin: Frau Hoffmann
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 514-1440
E-Mail
Aufgaben des Referates 309
Die Fachaufsicht wird auch über die Landkreise und kreisfreien Städte als Genehmigungsbehörde für den Linienverkehr (öffentlicher Personennahverkehr) und den Gelegenheitsverkehr (u. a. Taxen und Mietwagen) sowie als Erlaubnisbehörde für den gewerblichen Güterkraftverkehr ausgeübt.
Die obere Luftfahrt-und Luftaufsichtsbehörde ist das Überwachungsorgan für alle Flugplätze, Flugschulen und Luftfahrtunternehmen in Sachsen-Anhalt. In diesem Referatsbereich werden insbesondere neue Flugplätze genehmigt, Änderungsgenehmigungsverfahren für bestehende Flugplätze durchgeführt, Außenstart- und -landeerlaubnisse erteilt, Luftfahrtveranstaltungen genehmigt, Erlaubnisse für die besondere Nutzung des Luftraums und für unbemannte Fluggeräte erteilt, Prüfer zertifiziert, luftverkehrsrechtliche Stellungnahmen bzw. Zustimmungserklärungen zu Bauvorhaben und Luftfahrthindernissen abgegeben, das Lizenzierungswesen für Luftfahrer verwaltet, luftverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten verfolgt und geahndet und Prüfungen für Luftfahrer durchgeführt.
Als obere Luftsicherheitsbehörde des Landes werden Zuverlässigkeitsüberprüfungen u.a. von Privatpiloten und Luftsicherheitspersonal durchgeführt, Luftsicherheitsprogramme für Flugplätze zugelassen, Prüfungen für Luftsicherheitspersonal abgenommen und die luftsicherheitsrechtliche Aufsicht über Flugplätze des Landes durchgeführt.
Die Luftfahrtbehörde erteilt Zuwendungen für Investitionen und Luftsicherheitsmaßnahmen an landesbedeutsame Flugplätze und unterstützt durch Zuschüsse an diesen Flugplätzen beliehene Beauftragte für Luftaufsicht und eingerichtete Luftaufsichtsstellen.
Als deutschlandweit einzige zertifizierte Luftfahrtbehörde wurde ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt und stetig aufrechterhalten.
Das Referat ist für die Durchführung der Landesschifffahrts- und Hafenverordnung (LSchiffHVO) zuständig. Dies beinhaltet neben der Hafenaufsicht u.a. die Vergabe von Kennzeichen für Kleinfahrzeuge, die Genehmigung der gewerblichen Schifffahrt, die Durchführung von Ordnungswidrigkeiten sowie etwaige Sperrungen von Gewässern. Des Weiteren sind die Schiffsuntersuchungskommission des Landes Sachsen-Anhalt sowie die Prüfungskommission für Schiffsführerscheine nach der LSchiffHVO dem Referat angegliedert. Das Referat ist zudem Genehmigungsbehörde für die Errichtung und wesentliche Änderung von Häfen und Umschlagstellen.
Weitere Informationen
- Fördermittel für Investitionsmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr
- Luftverkehr
- Zuverlässigkeitsüberprüfung für Luftfahrer und entsprechende Flugschüler nach Paragraf 7 Luftsicherheitsgesetz
- Ausgleichszahlungen nach § 16 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zu den Ausgaben der nicht bundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs (NE)
- Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt (Eisenbahninfrastrukturrichtlinien - EIRiLi)
- Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum (EFRE VI)