Schlichtungsausschuss
Nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen kann nur dann ein arbeitsgerichtlicher Prozess geführt werden, wenn zuvor der Schlichtungsausschuss der zuständigen Stelle gehört wurde.
Das Landesverwaltungsamt hat als zuständige Stelle des Landes Sachsen-Anhalt gem. § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) einen Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis in der Land- und Hauswirtschaft im Land Sachsen-Anhalt.
Das Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss ist gebührenfrei.
Adresse:
Landesverwaltungsamt
Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit
Dessauer Str. 70
06118 Halle/Saale
Ansprechpartner:
Herr Florian Köhler
Tel.: +49 345 514-2268
E-Mail
Weiterführende Informationen: