Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer
Zuständig für eine solche Bescheinigung ist in Sachsen-Anhalt:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat Bildung, BAföG, Integration, Aussiedler, 2. SED-UnBerG
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Die Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer ist mit diesem Formular zu beantragen.