Förderung des europäischen und internationalen Kulturaustauschs
Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich des europäischen und internationalen Kulturaustausches, die das kulturelle Geschehen im Land Sachsen-Anhalt bereichern und es international bekannter machen.
Eine vorrangige Förderung erfolgt gegenüber den Schwerpunkten und Partnerregionen des Landes sowie für Vorhaben im Zusammenhang mit Teilhabe an EU-Programmen und ~Projekten.
Partnerschaften des Landes bestehen aktuell mit Armenien, Israel, der Region Centre-Val de Loire (Frankreich) und der Wojewodschaft Masowien (Polen).
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist seit dem 1. Juli 2025 zentrale Anlaufstelle für Förderverfahren im Kulturbereich. Damit ist für Förderanträge nach der Kulturförderrichtlinie ab dem Förderjahr 2026 die IB neue, zuständige Bewilligungsbehörde.
Zum konkreten Antragsverfahren informiert die IB unter:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/kulturfoerderung. Hier sind auch die Ansprechpersonen genannt und es finden sich zeitnah die Formulare für die Antragstellung.