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Förderung des europäischen und internationalen Kulturaustauschs

Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich des europäischen und internationalen Kulturaustausches, die das kulturelle Geschehen im Land Sachsen-Anhalt bereichern und es international bekannter machen.

Eine vorrangige Förderung erfolgt gegenüber den Schwerpunkten und Partnerregionen des Landes sowie für Vorhaben im Zusammenhang mit Teilhabe an EU-Programmen und ~Projekten.

Partnerschaften des Landes bestehen aktuell mit Armenien, Israel, der Region Centre-Val de Loire (Frankreich) und der Wojewodschaft Masowien (Polen).

Rechtsgrundlagen

§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung 

Antragstellung

Erforderliche Unterlagen:

  • schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Antragsformular)
  • Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen

Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen.

Ansprechpartnerin

Sarah-Maria Krüger

Haben Sie Fragen oder suchen Sie einen Ansprechpartner?

Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

und

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder wenden Sie sich postalisch an uns:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)