Förderung des europäischen und internationalen Kulturaustauschs
Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich des europäischen und internationalen Kulturaustausches, die das kulturelle Geschehen im Land Sachsen-Anhalt bereichern und es international bekannter machen.
Eine vorrangige Förderung erfolgt gegenüber den Schwerpunkten und Partnerregionen des Landes sowie für Vorhaben im Zusammenhang mit Teilhabe an EU-Programmen und ~Projekten.
Partnerschaften des Landes bestehen aktuell mit Armenien, Israel, der Region Centre-Val de Loire (Frankreich) und der Wojewodschaft Masowien (Polen).
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Antragsformular)
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag ist wie folgt zu stellen:
1. in digitaler Form (siehe Antragsformular/Hinweise zur Einreichung des Antrages)
2. in Papierform an das Landesverwaltungsamt.
Formulare und Informationen
Ansprechpartnerin
Sarah-Maria Krüger
Telefon: +49 345 514-1597
E-Mail