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Förderung des europäischen und internationalen Kulturaustauschs

Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich des europäischen und internationalen Kulturaustausches, die das kulturelle Geschehen im Land Sachsen-Anhalt bereichern und es international bekannter machen.

Eine vorrangige Förderung erfolgt gegenüber den Schwerpunkten und Partnerregionen des Landes sowie für Vorhaben im Zusammenhang mit Teilhabe an EU-Programmen und ~Projekten.

Partnerschaften des Landes bestehen aktuell mit Armenien, Israel, der Region Centre-Val de Loire (Frankreich) und der Wojewodschaft Masowien (Polen).

Antragstellung

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist seit dem 1. Juli 2025 zentrale Anlaufstelle für Förderverfahren im Kulturbereich. Damit ist für Förderanträge nach der Kulturförderrichtlinie ab dem Förderjahr 2026 die IB neue, zuständige Bewilligungsbehörde.

Zum konkreten Antragsverfahren informiert die IB unter:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/kulturfoerderung. Hier sind auch die Ansprechpersonen genannt und es finden sich zeitnah die Formulare für die Antragstellung.

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)