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Institutionelle Förderung

Das Land Sachsen-Anhalt fördert Vereine und Verbände sowie Einrichtungen im Kulturbereich, die im erheblichen Landesinteresse Aufgaben für das Land erfüllen, institutionell. Dabei werden Personal- und Sachausgaben für die grundlegende Arbeit der Institution anteilig gefördert.

Die Zuständigkeit für die Aufnahme der Vereine und Einrichtungen liegt beim Landtag von Sachsen-Anhalt.

Folgende Vereine / Verbände und Einrichtungen werden institutionell durch das Land gefördert:-

Ansprechpartner

Silke Hösemann 
Telefon +49 345 514 1585
E-Mail

Cindy Jehnsch
Telefon +49 345 514 3627
E-Mail

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)