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Verfahren des Referates "Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung"

Öffentliche Bekanntmachung des Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 10 Abs. 3, 4 und 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. § 27b des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und

den Maßgaben der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) zum Antrag der Intel Magdeburg GmbH in 85579, Neubiberg auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 i. V. m. § 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Errichtung und zum Betrieb einer Vielstoffanlage zur Oberflächenbehandlung für die Herstellung von Halbleitern in 39116 Magdeburg, Landeshauptstadt Magdeburg

Die Intel Magdeburg GmbH in 85579, Neubiberg, Am Campeon 10, beantragte beim zuständigen Landesverwaltungsamt die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 i. V. m. § 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer

Halbleiterfabrik zur Herstellung von elektronischen Bauelementen einschließlich Tests auf Basis von Siliziumtechnologien unter Einsatz von Substraten

(Anlagen nach den Nrn. 1.1, 5.1.1.1, 9.1.1.2, 9.3.1 und 9.3.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-Richtlinie))

auf dem Grundstück in         39116 Magdeburg,              

Gemarkung:                           Magdeburg              

Flur:                                        606 und 616                          

Flurstück:                               Flur 606: 10254, 10257, 10245, 10248, 10251, 10265, 10393, 10395, 10403,10391, 10397, 10399, 10401, 10353, 10389

Flur 616: 41/3, 41/6, 41/7, 41/8, 41/9, 41/10, 41/11, 41/12, 41/13, 41/14, 41/15, 41/16, 41/17, 41/19, 41/20, 41/22, 41/23, 41/24, 41/25, 41/27, 10110, 10116, 10117, 10119, 5, 6, 8, 10/1, 12/1, 12/2, 13/1, 13/2, 14/1, 16, 17, 18, 19/2, 19/3, 19/4, 19/5, 22/1, 22/2, 22/3, 22/4, 22/5, 22/6, 23, 42/1, 42/2, 42/3, 42/4, 42/5, 42/6, 48/1, 48/2, 48/3, 49, 5072/7, 73/7, 82/19, 94/15, 95/15, 155/42, 157/42, 10003, 10005, 10008, 10071, 10103, 10105, 10106, 10108, 10114, 10115, 10118, 10121, 10123, 10125, 10127, 10129, 10131, 10133, 10135, 10137, 10139, 10140, 10141, 10143, 10144, 10145, 10147, 10148, 10150, 10151, 10153, 10157, 10160, 10163, 10165, 10167, 10168, 10173, 10180, 10182, 10185, 10190, 10192, 10197,

sowie

auf dem Grundstück in           39171 Sülzetal,

in der Gemarkung:                 Langenweddingen,

Flur:                                         2 und 3                                  

Flurstücke:                             Flur 2: 121, 123, 125, 76, 4/12, 75, 73, 119, 4/15, 4/1, 72, 74, 80, 81, 78, 79, 84, 127, 5/4, 82, 133, 4/17, 5/2, 5/3, 77, 83, 41/3, 128

                                               Flur 3: 243/20, 245/20, 247/20, 249/20, 252/20, 253/20, 254/20, 255/20, 256/20, 257/20, 258/20, 259/20, 363/21, 388/20, 479, 509, 510

 

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Halbleiterfabrik. Hierfür sollen in Summe ca. 65.000 m² Reinraumfläche der Reinraumklasse 100 zuzüglich der zum Betrieb notwendigen Nebenflächen sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen und -gebäude sowie einer zusätzlichen Reinraumfläche für Testzwecke errichtet werden.

Die geplanten Fertigungstechnologien setzen im Wesentlichen auf ähnliche Verfahrensprozesse mit ihren technischen, chemischen und physikalischen Bedingungen auf, wie sie bereits bei internationalen Fabriken eingesetzt werden, stellen jedoch auf die Herstellung der nächsten Generation von Chips und der dafür notwendigen Verfahren ab (fortschrittlichste Technologie gemäß Chips Act der europäischen Union).

Errichtet werden zwei Produktionsgebäude sowie mehrere Versorgungsgebäude und Lagerbereiche für unterschiedliche Chemikalien.

Weiterhin sind die Errichtung von Park- und Verkehrsflächen für PKWs und LKWs, eines Pförtnerhauses für den LKW-Verkehr sowie mehrere Regenrückhaltebecken vorgesehen sowie Löschwassertanks, Erdgasregelstation und die Infrastruktur für Abwasserent- und Trinkwasserversorgung.

Hauptverfahrensprozesse sind Hochtemperaturprozesse, chemische und physikalische Dampfphasenabscheidungen von dielektrischen und metallischen Schichten, nasschemische Prozesse zur Oberflächenreinigung und Schichtentfernung, Plasmaätzprozesse sowie Verfahren der Fotolithografie.

Gegenstand dieses Genehmigungsverfahrens ist die Erste Teilgenehmigung, mit der im wesentlichen Errichtungstätigkeiten zugelassen werden. Die Zulassung der Inbetriebnahme der Anlagen wird Gegenstand der Zweiten Teilgenehmigung. 

Die Zulassung ist unter Berücksichtigung des § 6 Abs. 2 BImSchG als Vielstoffanlage beantragt.

Des Weiteren wurde von der Antragstellerin gemäß § 8a BImSchG der Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Errichtung der Anlage gestellt.          

Die Anlage soll entsprechend dem Antrag im Q4/2027 in Betrieb genommen werden.

Die Antragstellerin hat gemäß § 7 Abs. 3 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) beantragt, auf die erforderlichen Umweltverträglichkeitsvorprüfungen zu verzichten und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Genehmigungsbehörde hat den Antrag als zweckmäßig erachtet. Für das Vorhaben besteht dementsprechend die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbständiger Bestandteil des Genehmigungsverfahrens. Ein UVP-Bericht wurde von der Antragstellerin vorgelegt.  

Insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen liegen derzeit vor und

sind Bestandteil der Antragsunterlagen (hier beispielhaft, wäre zu ergänzen/spezifizieren):

  • Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mit Kurzbeschreibung der Anlage
  • Anlagen- und Betriebsbeschreibung sowie eine Übersicht gehandhabter Stoffe
  • Angaben sowie Gutachten zur Luftreinhaltung Auftragsnummer
  • Bauunterlagen, einschließlich Brandschutznachweis und Bescheinigung Brandschutz
  • Bodenmanagementplan
  • Störfallbericht
  • Schornsteinhöhenbestimmung
  • Immissionsprognose für Luftschadstoffe
  • Schallimmissionsprognose inkl. Betrachtung interner Fahrverkehr und Parkplatzanlagen sowie Baulärmprognose
  • FFH-Verträglichkeitsvorprüfung
  • Explosionsschutzkonzept, Gutachten zur Bestimmung des angemessenen Sicherheitsabstandes und Entwurf Sicherheitsbericht
  • Untersuchungskonzept zum Ausgangszustandsbericht
  • UVP-Bericht
  • Artenschutzfachbeitrag
  • Eingriffe in Natur und Landschaft
  • Abfallkonzept                              

Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 

23.02.2024 bis einschließlich 22.03.2024 

bei folgenden Behörden in Papierform aus und können zu den angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:

1. Landeshauptstadt Magdeburg, Dezernat für Umwelt- und Stadtentwicklung - Fachbereich Bau- und Umweltrecht, Raum 152, An der Steinkuhle 6 in 39128 Magdeburg

Mo. - Do.                                                 von 08:00 bis 15:00 Uhr

Fr. und vor gesetzlichen Feiertagen      von 08:00 bis 12:00 Uhr

(Eine persönliche Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen ist nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummer 0391 540 5215 oder 0391 540 5421)

 

2. Gemeinde Sülzetal, Büro Bürgermeister, Alte Dorfstr. 26 in 39171 Sülzetal

Mo.          von 09.00 bis 12.00 Uhr

Di             von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mi             von 09.00 bis 12.00 Uhr

Do            von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr

Fr.            von 09.00 bis 12.00 Uhr

(Eine persönliche Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen ist nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummer 039205 646-12)

 

3. Stadt Wanzleben-Börde, Hauptamt, Raum 309, Markt 1-2 in 39164 Stadt Wanzleben-Börde

Mo.          von 09.00 bis 12.00 Uhr

Di             von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17:00 Uhr

Mi             von 09.00 bis 12.00 Uhr

Do            von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15:00 Uhr

Fr.            von 09.00 bis 12.00 Uhr

(Eine persönliche Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen ist nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummer 039209 447 30)

 

4. Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Raum A 123, Dessauer Str. 70, 06118 Halle (Saale)           

Mo. - Do.                                                 von 08:00 bis 15:00 Uhr

Fr. und vor gesetzlichen Feiertagen      von 08:00 bis 12:00 Uhr

(Eine persönliche Einsichtnahme in die Antragsunterlagen ist nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummern 0345 514 2515 bzw. 2250.)

 

Zusätzlich werden die Dokumente digital im Zeitraum von 23.02.2024 bis einschließlich 22.03.2024 auf der Internetseite des Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt unter folgender Adresse  https://lsaurl.de/IntelAuslegung zugänglich gemacht.

Einwendungen gegen das Vorhaben können in der Zeit vom: 23.02.2024 bis einschließlich 22.04.2024 schriftlich bei der Genehmigungsbehörde (Landesverwaltungsamt) bzw. bei der Stelle, bei der Antrag und Unterlagen zur Einsicht ausliegen, oder elektronisch erhoben werden. Elektronische Einwendungen sind an TOEB.Antrag@lvwa.sachsen-anhalt.de zu richten.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen sollen neben Vor- und Familiennamen auch die volle und leserliche Anschrift des Einwenders enthalten. Aus den Einwendungen soll erkennbar sein, weshalb das Vorhaben für unzulässig gehalten wird. Die Einwendungen werden der Antragstellerin bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendung erforderlich sind.

Sofern rechtzeitig erhobene Einwendungen vorliegen, können diese in einem öffentlichen Erörterungstermin am 29.05.2024 (Fortsetzung erforderlichenfalls am Folgetag) mit den Einwendern und der Antragstellerin erörtert werden, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann.

Beginn der Erörterung:          10.00 Uhr

Ort der Erörterung:                Johanniskirche

                                              Johannisbergstraße 1

                                              39104 Magdeburg

Die Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde, ob ein Erörterungstermin stattfindet, wird nach Ablauf der Einwendungsfrist getroffen und öffentlich bekannt gemacht.

Für den Fall, dass der Erörterungstermin stattfindet, wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass die formgerechten Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Einwender, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendungen, die die vorgenannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, können unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen kann.