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Betäubungsmittelverkehr

Das Landesverwaltungsamt, Referatsbereich Pharmazie, ist in Sachsen-Anhalt zuständig für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs

  • in krankenhausversorgenden Apotheken,
  • in Krankenhäusern einschließlich angeschlossener Krankenhausapotheken
  • in den Praxen der Ärzte und Zahnärzte.

Die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr muss beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als zuständiger Bundesbehörde angezeigt werden.

Weitere Details regelt die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung.

Das Landesverwaltungsamt, Referatsbereich Pharmazie, überprüft die ordnungsgemäße Lagerung, das Verschreiben und die Abgabe der Betäubungsmittel.  Dabei werden risikogestützt die entsprechenden Einrichtungen besichtigt oder die von Ärzten und Zahnärzten ausgestellten Betäubungsmittelrezepte abgefordert und geprüft.

Bescheinigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen

Informationen und Hinweise zur Mitnahme von Arzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln bei Auslandreisen finden Sie unter Publikationen.

Rechtsgrundlage:

Ihr Ansprechpartner:

Herr Schrewe

Geschäftszimmer Tel.: +49 345 514-1286

Fax: +49 345 514-1291

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Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

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Halle (Saale): +49 345 514-0

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06112 Halle (Saale)