Betäubungsmittelverkehr
Anzeige und Überwachung
Das Landesverwaltungsamt, Referatsbereich Pharmazie, ist in Sachsen-Anhalt zuständig für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs
- in krankenhausversorgenden Apotheken,
- in Krankenhäusern einschließlich angeschlossener Krankenhausapotheken
- in den Praxen der Ärzte und Zahnärzte.
Die für die genannten Einrichtungen erlaubnisfreie Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr muss beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als zuständiger Bundesoberbehörde angezeigt werden.
Diese formlose Anzeige ist entsprechend der Vorgaben von § 4 Abs. 3 des Betäubungsmittelgesetz unter Angabe:
- des Namens und der Anschrift(en) des Anzeigenden sowie der Apotheke oder der tierärztlichen Hausapotheke,
- des Ausstellungsdatums und der ausstellenden Behörde der apothekenrechtlichen Erlaubnis oder der Approbation als Tierarzt und
- des Datums des Beginns der Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr
vor der Teilnahme zu übermitteln. Das BfArM hat auf seiner Internetpräsenz Informationen für Apotheken und tierärztliche Hausapotheken bereitgestellt.
Weitere Details regeln das Betäubungsmittelgesetz und die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung.
Das Landesverwaltungsamt, Referatsbereich Pharmazie, überprüft die ordnungsgemäße Lagerung, das Verschreiben und die Abgabe der Betäubungsmittel. Dabei werden risikogestützt die entsprechenden Einrichtungen besichtigt oder die von Ärzten und Zahnärzten ausgestellten Betäubungsmittelrezepte abgefordert und geprüft.
Für die Aufbewahrung bzw. Lagerung von Betäubungsmittel sind die von der Bundesopiumstelle bekanntgemachten Sicherungsrichtlinien zu beachten.
Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland
Für Reisen mit Betäubungsmitteln ins Ausland kann eine Bescheinigung vom behandelnden Arzt ausgestellt und vom Referat Gesundheitswesen, Pharmazie des Landesverwaltungsamtes beglaubigt werden. Muster für solche Bescheinigungen sowie weitergehende Hinweise finden Sie auf der Internetseite der Bundesopiumstelle beim BfArM.
Die Beglaubigung der Bescheinigung erfolgt kostenfrei. Damit diese schnellstmöglich durch uns erfolgen kann, bitten wir Sie nachfolgendes zu beachten:
- die Bescheinigung ist vollständig auszufüllen,
- auf der Bescheinigung ist der genaue Reiszeitraum anzugeben und
- die Originalbescheinigung ist ca. vier Wochen vor Beginn der Reise per Post an das
Landesverwaltungsamt
Bereich Pharmazie
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
zur Beglaubigung zu übersenden.
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah. Sollte der Zeitraum bis zum Beginn Ihrer Reise kürzer sein, besteht die Möglichkeit die Bescheinigung per E-Mail zu übersenden.
Für weitere Fragen beachten Sie bitte die angegebenen Kontaktdaten.





