Betäubungsmittelverkehr
Das Landesverwaltungsamt, Referatsbereich Pharmazie, ist in Sachsen-Anhalt zuständig für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs
- in krankenhausversorgenden Apotheken,
- in Krankenhäusern einschließlich angeschlossener Krankenhausapotheken
- in den Praxen der Ärzte und Zahnärzte.
Die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr muss beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als zuständiger Bundesbehörde angezeigt werden.
Weitere Details regelt die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung.
Das Landesverwaltungsamt, Referatsbereich Pharmazie, überprüft die ordnungsgemäße Lagerung, das Verschreiben und die Abgabe der Betäubungsmittel. Dabei werden risikogestützt die entsprechenden Einrichtungen besichtigt oder die von Ärzten und Zahnärzten ausgestellten Betäubungsmittelrezepte abgefordert und geprüft.
Bescheinigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen
Informationen und Hinweise zur Mitnahme von Arzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln bei Auslandreisen finden Sie unter Publikationen.