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Schulbauförderung

Förderung Schulinfrastruktur

 

 

!!! Verlängerung der Laufzeit des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG) - Umsetzung und Abnahme bis 31.12.2025 und Abrechnung bei der Bewilligungsbehörde bis 2026 !!!

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie– Schulinfrastruktur) 

Eine gute, moderne Bildungsinfrastruktur ist Voraussetzung für ein leistungsstarkes Bildungssystem und ein wichtiger Standortfaktor für Familien und die Wirtschaft. In den vergangenen Jahren hat sich im Bereich der Schulinfrastruktur, deren Errichtung und Instandhaltung eine Aufgabe der kommunalen Schulträger ist, ein erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsrückstand entwickelt. Um diesen abzubauen, gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen aus Bundesmitteln für Investitionen der finanzschwachen Kommunen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur. Auch Träger von anerkannten Ersatzschulen (freie Träger) können beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Zuwendungen erhalten.

 

Insgesamt stehen ca. 116,4 Mio. Euro zur Verfügung, welche entsprechend der beigefügten Anlage zur Richtlinie auf die 113 Kommunen verteilt sind. Ziel ist es, hiermit bei der Sanierung und Modernisierung allgemeinbildender und berufsbildender Schulen stärker und schneller als bislang zu Verbesserungen zu kommen. Der Bund beteiligt sich mit einer Förderquote von bis zu 90 %, die Kommunen bzw. freien Träger müssen 10 % der förderfähigen Kosten der Maßnahme aufbringen.

 

Das Landesverwaltungsamt, Referat 306 ist für die Umsetzung dieses Förderprogramms entsprechend der o.g. Richtlinie zuständig.

 

 

Unterlagen:

 

 

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