Schulbauförderung
Förderung Schulinfrastruktur
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie– Schulinfrastruktur)
Eine gute, moderne Bildungsinfrastruktur ist Voraussetzung für ein leistungsstarkes Bildungssystem und ein wichtiger Standortfaktor für Familien und die Wirtschaft. In den vergangenen Jahren hat sich im Bereich der Schulinfrastruktur, deren Errichtung und Instandhaltung eine Aufgabe der kommunalen Schulträger ist, ein erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsrückstand entwickelt. Um diesen abzubauen, gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen aus Bundesmitteln für Investitionen der finanzschwachen Kommunen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur. Auch Träger von anerkannten Ersatzschulen (freie Träger) können beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Zuwendungen erhalten.
Insgesamt stehen ca. 116,4 Mio. Euro zur Verfügung, welche entsprechend der beigefügten Anlage zur Richtlinie auf die 113 Kommunen verteilt sind. Ziel ist es, hiermit bei der Sanierung und Modernisierung allgemeinbildender und berufsbildender Schulen stärker und schneller als bislang zu Verbesserungen zu kommen. Der Bund beteiligt sich mit einer Förderquote von bis zu 90 %, die Kommunen bzw. freien Träger müssen 10 % der förderfähigen Kosten der Maßnahme aufbringen.
Das Landesverwaltungsamt, Referat 306 ist für die Umsetzung dieses Förderprogramms entsprechend der o.g. Richtlinie zuständig.
Unterlagen:
-
Richtlinie Änderung Verlängerung Bewilligungszeitraum bis 2026
-
Hinweise "Abrechnung von Projekten mit Förderfähigkeit der Umsatzsteuer, geänderte Steuersätze"
-
Änderung der Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen
-
Auftragswerteverordnung (AwVO; GVBl. LSA 44/2021 S.615)
- erste Verordnung zur Änderung der HOAI (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 58)
-
Checkliste der bei der Bewilligungsbehörde einzureichenden Vergabeunterlagen (für Vergabeverfahren ab 01.03.2023)
-
Checkliste der bei der Bewilligungsbehörde einzureichenden Vergabeunterlagen (für Vergabeverfahren bis 28.02.2023)
-
Übersicht: bezahlte Rechnungen und Vergabevorgänge (Anlage zum Zahlungsantrag)
(nicht barrierefrei) -
Hinweise zur Publikation (externer Link)
-
Hinweise zur Publikation (Erläuterung)
- Formular Verwendungsnachweis
- zahlenmäßiger Nachweis zum VN
- Zweckbindungserklärung
- neu !!! - Antragsformular zu Änderung des Bewilligungszeitraumes / Hinweise zur Verlängerung der Laufzeit des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG) Umsetzung bis 31.12.2025