Marktüberwachung für harmonisierte Bauprodukte:
Seit 2010 sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder in Deutschland zur aktiven Marktüberwachung sog. harmonisierter Bauprodukte verpflichtet. Die Marktüberwachungsbehörden sorgen für einen freien und fairen Wettbewerb im Binnenmarkt und für Produktsicherheit für den Verwender von Bauprodukten.
In Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt - Referat Bauwesen - gemäß dem Gesetz zur Durchführung der Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten - die zuständige obere Marktüberwachungsbehörde für harmonisierte Bauprodukte. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind die Verordnung (EG) Nr. 765/2008, die Verordnung (EU) 2019/1020, die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 in Verbindung mit dem Bauproduktengesetz sowie das Marktüberwachungsgesetz.
Im Rahmen der aktiven Marktüberwachung werden Produktkontrollen bei Wirtschaftsakteuren (Hersteller, Händler) durchgeführt bzw. auf Anzeigen reagiert (reaktive Marktüberwachung). Selbstverständlich wird bei der Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben Vertraulichkeit gewahrt, um Betriebsgeheimnisse oder personenbezogene Daten zu schützen.
In unserem Flyer finden Sie mehr zu diesem Thema.
Ansprechpartner
Frau Dipl. Ing. Seidel
Tel.: +49 391 567-2292
E-Mail
Herr M. Sc. Dipl. Ing. (FH) Stage
Tel.: +49 391 567-2229
E-Mail
Fax: +49 391 567-2282
Anschrift:
Landesverwaltungsamt
Referat Bauwesen
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg