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Unterausschüsse

Gemäß Paragraf 13 Absatz 1 KJHG-LSA wählt der Landesjugendhilfeausschuss aus seinen Mitgliedern einen ständigen Unterausschuss für die Jugendhilfeplanung (UA JHPL). Zu seinen Aufgaben gehört die Befassung mit allen Fragen der Jugendhilfeplanung auf Landesebene (überörtliche Jugendhilfeplanung).

 

Ab der 6. Amtsperiode wurde ein Unterausschuss SGB VIII (UA SGB VIII) eingerichtet, der sich mit der Novellierung des SGB VIII befasst.

 

Am 03.09.2018 wurde ein Unterausschuss Finanzen (UA Finanzen) zur Beratung aller grundsätzlichen haushaltsrelevanten Fragestellungen eingerichtet.

Darüber hinaus kann er gemäß Paragraf 13 Absatz 3 KJHG-LSA bei Bedarf weitere Unterausschüsse bilden.

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)