Unterausschüsse
Gemäß Paragraf 13 Absatz 1 KJHG-LSA wählt der Landesjugendhilfeausschuss aus seinen Mitgliedern einen ständigen Unterausschuss für die Jugendhilfeplanung (UA JHPL). Zu seinen Aufgaben gehört die Befassung mit allen Fragen der Jugendhilfeplanung auf Landesebene (überörtliche Jugendhilfeplanung).
Ab der 6. Amtsperiode wurde ein Unterausschuss SGB VIII (UA SGB VIII) eingerichtet, der sich mit der Novellierung des SGB VIII befasst.
Am 03.09.2018 wurde ein Unterausschuss Finanzen (UA Finanzen) zur Beratung aller grundsätzlichen haushaltsrelevanten Fragestellungen eingerichtet.
Darüber hinaus kann er gemäß Paragraf 13 Absatz 3 KJHG-LSA bei Bedarf weitere Unterausschüsse bilden.