Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber
Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
Das Integrationsamt kann Arbeitgeber bei der Schaffung neuer Arbeits- oder Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen finanziell unterstützen. Gefördert werden notwendige, zweckmäßige und wirtschaftlich angemessene Maßnahmen.
Wichtig: Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Antrag vor Beginn der Maßnahme oder vor der Anschaffung gestellt wird.
Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
Das Integrationsamt unterstützt Arbeitgeber bei der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Gefördert werden beispielsweise technische Arbeitshilfen, spezielle Arbeitsplatzausstattungen, Umbaumaßnahmen oder Zuschüsse für die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher.
Außergewöhnliche Belastungen
Entstehen durch die Beschäftigung einer schwerbehinderten oder gleichgestellten Person besondere personelle oder finanzielle Belastungen, kann das Integrationsamt einen monatlichen Zuschuss gewähren. Die Förderung dient dem Ausgleich von Belastungen, die deutlich über das betriebsübliche Maß hinausgehen.
Azubiprogramm
Arbeitgeber, die einen schwerbehinderten oder gleichgestellten jungen Menschen ausbilden, können finanzielle Prämien von bis zu 10.000 Euro erhalten. Die Auszahlung erfolgt gestaffelt, nach Ablauf der Probezeit, bei erfolgreichem Ausbildungsabschluss und bei anschließender Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis.
Hier können Sie den Antrag herunterladen: Zum Antrag
Jobcoaching am Arbeitsplatz
Jobcoaching unterstützt schwerbehinderte Menschen bei Schwierigkeiten im Arbeitsalltag. Die Begleitung erfolgt direkt am Arbeitsplatz durch eine externe Fachkraft und bezieht Kolleginnen, Kollegen sowie Vorgesetzte ein.
Jobcoaching kann insbesondere beim Berufseinstieg, nach längerer Erkrankung oder in herausfordernden Arbeitssituationen helfen. Ziel ist es, Arbeitsverhältnisse langfristig zu sichern und gemeinsam tragfähige Lösungen im Betrieb zu entwickeln.
Inklusionsbetriebe
Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, in denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam arbeiten. Sie beschäftigen in besonderem Umfang schwerbehinderte Menschen, deren Teilhabe am Arbeitsleben aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Der Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten muss mindestens 30 Prozent betragen und soll in der Regel 50 Prozent nicht überschreiten.
Das Integrationsamt kann Inklusionsbetriebe beim Aufbau, der Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung des Betriebes finanziell unterstützen. Darüber hinaus können Zuschüsse für den besonderen Aufwand gewährt werden, der durch die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen entsteht, beispielsweise für zusätzliche Anleitung, Betreuung, Qualifizierung oder arbeitsbegleitende Unterstützung.

