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Fördermöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen und Selbstständige

Technische Arbeitshilfen

Das Integrationsamt kann schwerbehinderte Menschen bei der Beschaffung technischer Arbeitshilfen unterstützen. Gefördert werden beispielsweise spezielle Arbeitsmittel, Software oder technische Hilfen, die aufgrund der Behinderung für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind.

Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes

Schwerbehinderte Menschen können Unterstützung erhalten, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind, um ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen. Gefördert werden beispielsweise die Beschaffung eines Fahrzeugs, behinderungsbedingte Zusatzausstattungen oder der Erwerb einer Fahrerlaubnis.

Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind regelmäßig die Rehabilitationsträger zuständig. Das Integrationsamt kommt daher in diesem Bereich überwiegend für Selbstständige sowie Beamtinnen und Beamte in Betracht.

Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen

Schwerbehinderte Menschen können für die Gründung oder den Erhalt einer selbstständigen Tätigkeit finanzielle Leistungen erhalten. Voraussetzung ist, dass die erforderlichen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die selbstständige Tätigkeit voraussichtlich geeignet ist, den Lebensunterhalt dauerhaft zu sichern.

Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten

Das Integrationsamt kann Zuschüsse zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gewähren. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zum Erhalt und zur Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Qualifizierungen zur Anpassung an technische Entwicklungen oder zur beruflichen Weiterentwicklung.

Mit seinen vielfältigen Leistungen unterstützt das Integrationsamt die berufliche Teilhabe schwerbehinderter Menschen. Es trägt dazu bei, Arbeitsplätze zu sichern und inklusive Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.

Arbeitsassistenz

Die Arbeitsassistenz ist eine individuelle, arbeitsplatzbezogene Unterstützung für schwerbehinderte Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung bei der Erfüllung ihrer beruflichen Aufgaben auf konkrete Hilfestellungen angewiesen sind. Die Arbeitsassistenz übernimmt dabei keine fachlichen Arbeitsaufgaben, sondern leistet ausschließlich die erforderlichen behinderungsbedingten Handreichungen.

Die schwerbehinderte Person behält dabei stets die Organisations- und Anleitungskompetenz für ihre Assistenz. Die Arbeitsassistenz kann entweder im Arbeitgebermodell durch eine selbst angestellte Assistenzkraft oder im Dienstleistungsmodell über einen beauftragten Assistenzdienst organisiert werden. Vor der Bewilligung einer Arbeitsassistenz ist grundsätzlich zu prüfen, ob die behinderungsbedingten Einschränkungen durch andere Maßnahmen – beispielsweise eine angepasste Arbeitsorganisation oder geeignete technische Hilfsmittel – ausgeglichen werden können. Ziel ist es, die selbstständige und dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern.

Kontakt Integrationsamt

Standort Halle (Saale)

Hansering 15
06108 Halle (Saale)
Tel. +49 345 514 - 3629

Standort Magdeburg

Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg
Tel. +49 391 567 - 2477

oder per E-Mail: ina-lsa@lvwa.sachsen-anhalt.de

Kontoverbindung:

Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
Deutsche Bundesbank, Filiale Magdeburg
IBAN: DE04 8100 0000 0081 0015 15
BIC: MARK DEF1 810