Menu
menu

Stabsstelle Einheitlicher Ansprechpartner, Innenrevision

Dr. Steffi Bien

Leiterin der Stabsstelle

Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 514-1142
Telefax: +49 345 514-3535
E-Mail

Der Aufgabenbereich der Stabsstelle gliedert sich in die fünf Kernbereiche

  1. Einheitlicher Ansprechpartner
  2. Innenrevision
  3. Behördlicher Datenschutz
  4. Informationssicherheit
  5. Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
  6. Identitätsadministration

Der Einheitliche Ansprechpartner - ein "Dienstleister für Dienstleister"

Der Einheitliche Ansprechpartner informiert, berät und koordiniert behördliche Genehmigungsverfahren. Er steht Unternehmen als Verfahrenslotse in allen dienstleistungsrelevanten Behördenangelegenheiten und auf Wunsch auch zur elektronischen Verfahrensabwicklung zur Verfügung.

Wir bieten Unternehmen, die sich in Sachsen-Anhalt ansiedeln wollen, damit einen
kostenlosen Service, der dienstleistungsrelevante Genehmigungsverfahren einfacher und
zeitaufwendige Behördengänge Vergangenheit werden lässt.
Der Einheitliche Ansprechpartner informiert über:

  • Anforderungen zu Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung ihrer Dienstleistungstätigkeit
  • Kontaktdaten der zuständigen Behörden
  • Zugang zu öffentlichen Registern und Datenbanken
  • allgemein verfügbare Rechtsbehelfe
  • Verbände und Organisationen, die Dienstleister und Verbraucher beraten und unterstützen EA in anderen Bundesländern und Mitgliedsstaaten

Der Einheitliche Ansprechpartner koordiniert behördliche Genehmigungsverfahren:

  • Entgegennahme von Erklärungen, Anmeldungen und Anträgen
  • Weiterleitung dieser an die zuständigen Behörden
  • Abwicklung der gesamten Korrespondenz zwischen Dienstleister und zuständiger Behörde
  • In Berufen, für deren Ausübung eine Erlaubnis benötigt wird, kann das Anerkennungsverfahren ebenfalls über den Einheitlichen Ansprechpartner erfolgen (zur Zeit im Geltungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie, ab 18. Januar 2016 auch im vollen Anwendungsbereich der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie).

Innenrevision, Behördlicher Datenschutz, Informationssicherheit

Die Innenrevision dient der Überwachung der Einhaltung der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Die Tätigkeit ist der eines "hausinternen Rechnungshofes" vergleichbar, dient jedoch stärker der Beratung, denn dem Auffinden von Fehlern.  Des Weiteren sind der Stabsstelle der behördliche Datenschutzbeauftragte und der Informationssicherheitsbeauftragte des LVwA zugeordnet.

Interne Meldestelle nach dem HinSchG

Die Stabsstelle nimmt die Aufgabe der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz für das Landesverwaltungsamt wahr.

Kontaktdaten:
Telefon: +49 345 514 1121
E-Mail: Meldestelle-Hinweisgeber@lvwa.sachsen-anhalt.de
 

Identitätsadministration

Das Landesverwaltungsamt (LVwA) nimmt die Aufgabe der Identitätsadministration für die kommunalen Vollstreckungsbehörden wahr.

Kontaktdaten:Telefon: +49 345 514 3612
E-Mail: identitaetsadministration(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

 

Zum Seitenanfang

Kontakt

E-Mail Adresse:
ea(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

Webadresse:
www.ea.sachsen-anhalt.de


Telefon:
+49 345 514 3537
+49 345 514 3538

Telefax:
+49 345 514 3535