Tierkörperbeseitigung und Tierische Nebenprodukte
Registrierung von Unternehmern nach der VO (EG) Nr. 1069/2009
Zum 04.03.2011 ist die VO (EG) Nr. 1069/2009 in Kraft getreten. Sie löst die VO (EG) Nr. 1774/2002 ab. Nach Artikel 23 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1069/2009 sind alle auf einer Stufe der Erzeugung, des Transportes, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten tätigen Unternehmen zur Registrierung aller ihrer Betriebe und Anlagen in Sachsen-Anhalt verpflichtet.
Mit diesem Formular kann die Registrierung des Unternehmens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt beantragt werden. Über die Registrierung ergeht ein Bescheid.
Zulassung von Betrieben nach VO (EG) Nr. 1069/2009
Mit diesem Formular kann die Zulassung des Unternehmens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt beantragt werden. Darüber ergeht ein Zulassungsbescheid.
Kremierung von Equiden (Pferden) nach § 4 Abs. 2 des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG)
Tel: +49 345 514-2643
Fax: +49 345 514-2699
E-Mail
Sonstiges
- Preisliste ab 01.07.2022
- Preisliste (Stand 01.01.2022, gültig bis zum 30.06.2022)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen ab 01.07.2022
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (<link file:5309686 _blank download diesem link erhalten sie weitere>gültig bis zum 30.06.2022)
- Bekanntmachung der Übertragung der Beseitigungspflicht