Ausgleich von Sachschäden die durch Großraubtiere verursacht werden
Nutztierrisse
Bei Nutztierrissen mit Verdacht auf Wolf melden Sie sich möglichst innerhalb von 24 h beim Wolfskompetenzzentrum in Iden. Diese sind für die Begutachtung und auch die Beratung zum Herdenschutz zuständig.
Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI)
Lindenstraße 18
39606 Iden
Herr Berbig (Leitung)
Tel.: +49 3939 06-481
Notfallnummer:
+ 49 162 3133949
Alle Informationen finden Sie auch hier:
https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/wolfsmanagement/nutztierrisse
Bei Verdacht auf den Verursacher Luchs melden Sie sich bei bei Herr Ole Anders, Nationalparkverwaltung Harz Telefon 05582 – 9189 37 oder 0170 – 20611 23.
Sachschäden und Sachschadensausgleich
Der § 33 Abs. 3 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) regelt den Ausgleich von Sachschäden, die durch die Großraubtiere Braunbär oder Luchs verursacht werden. Zuständigkeit für den Ausgleich ist das:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau
Tel.: +49 340 6506-636
Fax: +49 340 6506-601
Alle Informationen finden Sie hier:
https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/landwirtschaft/schaeden-durch-den-wolf/