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Auf Landesebene anerkannte Träger der Freien Jugendhilfe

Gemäß § 75 SGB VIII können juristische Personen und Personenvereinigungen als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden. Die Liste der auf Landesebene anerkannten Träger der freien Jugendhilfe finden Sie hier.

Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII der AGJF

Kontakt

Landesverwaltungsamt
Landesjugendamt               
Ernst-Kamieth-Straße 2          
06112 Halle (Saale)


Referent: Herr Günther

Telefon: +49 345 514 3800
E-Mail