Auf Landesebene anerkannte Träger der Freien Jugendhilfe
Gemäß § 75 SGB VIII können juristische Personen und Personenvereinigungen als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden. Die Liste der auf Landesebene anerkannten Träger der freien Jugendhilfe finden Sie hier.
Grundsätze der Anerkennung als Freier Träger der Jugendhilfe
Auf der Grundlage des Beschlusses des LJHA vom 30.11.2020 tritt folgende Regelung in Kraft:
Allgemeine Informationen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII