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Aufbau der Ausbildung

Theorie

Nach § 6 Abs. 1 PflBG dauert die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung in Vollzeitform 3 Jahre, in Teilzeitform höchstens 5 Jahre. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung.

Praxis

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2 500 Std. und gliedert sich wie folgt: 

erstes und zweites Ausbildungsdrittel 

  • Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung: 400 Std.*
  • Pflichteinsätze in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen
    • Stationäre Akutpflege: 400 Std.
    • Stationäre Langzeitpflege: 400 Std.
    • Ambulante Akut- und Langzeitpflege: 400 Std.
  • Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung: 120 Std.*

* Bis zum 31.12.2024 entfallen auf den Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung mindestens 60 und höchstens 120 Std. Die ggf. freiwerdenden Std. entfallen auf den Orientierungseinsatz.

letztes Ausbildungsdrittel 

  • Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung: 120 Std.**
  • Vertiefungsbereich im Bereich eines Pflichteinsatzes: 500 Std.**
  • weitere Einsätze/Stunden zur freien Verteilung: 160 Std.**

** Sofern das Wahlrecht nach § 59 Abs. 2 PflBG oder nach § 59 Abs. 3 PflBG ausgeübt wird, ist dies bei den Einsätzen entsprechend zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlagen

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Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

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Halle (Saale): +49 345 514-0

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Ernst-Kamieth-Straße 2
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