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Förderung von Bürgerschaftlichem Engagement

Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements, beispielsweise für Projekte der Arbeitsgemeinschaft Bürgerliches Engagement, für generationsübergreifende Projekte oder für Projekte zur Stärkung des ländlichen Raumes.

Antragstellung

Erforderliche Unterlagen:

  • Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen

Der Antrag ist wie folgt bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen:

1. in digitaler Form (siehe Antragsformular/Hinweise zur Einreichung des Antrages)
2. in Papierform an das Landesverwaltungsamt.

Ansprechpartnerin

Sarah-Maria Krüger

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)