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Tierhaltungsanlagen in Sachsen-Anhalt

In den vergangenen Jahren sind die Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen als eine Form der Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sowie der Betrieb dieser Anlagen immer mehr in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt.
Das Bedürfnis nach umfassenden und dennoch verständlichen Informationen zu Tierhaltungsanlagen ist dementsprechend gewachsen.
Diesem Bedürfnis wollen wir als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde Rechnung tragen. Auf dieser Seite haben wir zahlreiche Informationen zu Genehmigungsverfahren und Kontrollen von Tierhaltungsanlagen zusammengestellt.

So finden Sie hier:

zum Thema Genehmigung

- Infobroschüre zu Genehmigungsverfahren mit Erläuterungen und Beispielen

Rechtlicher Hinweis

Liebe Leserinnen und Leser unserer Info-Broschüre,
hiermit möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei der vorliegenden Broschüre um eine allgemeine Bürgerinformation handelt, die nicht den Anspruch erhebt und auch nicht erheben kann, zu rechtlichen Problemdiskussionen und in rechtlichen Verfahren herangezogen zu werden. Sie dient ausschließlich der Information von interessierten Bürgerinnen und Bürgern und ist somit auch an diese Informationsbedürfnisse angepasst.

- eine Übersicht über die derzeit beantragten Anlagen mit den jeweiligen Verfahrensständen

(die Tabelle wird monatlich aktualisiert und ist nicht barrierefrei)

Tabelle der in Sachsen-Anhalt laufenden Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen (Sp. 1/2 Nr. 7.1 der 4. BImSchV)
Bearbeitungsstand: 28.02.2023

zum Thema Überwachung

- Berichte über immissionsschutzrechtliche Kontrollen von Tierhaltungsanlagen

Die behördlichen Vor-Ort-Kontrollen der im Genehmigungsbescheid festgelegten Bestimmungen zu Bau und Betrieb von Tierhaltungsanlagen ist von ausschlaggebender Bedeutung für die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorschriften.

Oft findet eine Überwachung der Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Pflichten anlassbezogen im Rahmen von Beschwerdebearbeitungen statt. Zur Beschwerdeerhebung finden Sie hier den entsprechenden Vordruck.

Einzelne Berichte zu den Vor-Ort-Kontrollen u.a. von Tierhaltungsanlagen finden Sie hier. Den bisherigen Übersichtskatalog Stand 03/2013 finden Sie hier. Durch diese Transparenz ist es jederzeit möglich, das behördliche Vorgehen bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen zu verfolgen.

einige Entscheidungen (Urteile / Beschlüsse) von grundsätzlicher Bedeutung für die Errichtung und den Betrieb von Tierhaltungsanlagen (insbesondere Schweinemastanlagen)

Wir hoffen, dass Sie sich mit Hilfe dieser Informationen ein umfassendes Bild über die Genehmigungsmodalitäten machen können und stehen Ihnen darüber hinaus als Ansprechpartner bei Fragen und Anregungen gern zur Verfügung.

 

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