Unterstützung umweltfreundlicher Verkehrsträger, Teilaktion „Förderung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“
Hinweis: die Frist zur Antragstellung ist abgelaufen.
Was wird gefördert?
Im Rahmen dieser Richtlinie werden verschiedene Verkehrsmittel für ein kohlenstoffdioxidarmes und effektives Verkehrssystem gefördert. Insbesondere handelt es sich dabei um folgende Beschaffungen:
- Neufahrzeuge mit alternativen Antireben für den ÖPNV, die den aktuell geltenden EU-Abgasnormen entsprechen (Elektrofahrzeuge oder Gasfahrzeuge),
- Neufahrzeuge mit zusätzlichem Hybridmodul,
- Infrastruktur für den Betrieb elektrisch angetriebener Fahrzeuge für den ÖPNV.
Bei den Beschaffungsmaßnahmen kann es sich um Investitionsmehrausgaben für den Kauf, sowie Mehrkosten für das Leasing und die Miete handeln.
Förderrichtlinie
RdErl. Des MLV vom 01.06.2017- 31.21/30117/3, veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 23/2017 vom 19.06.2017, in Kraft getreten am 20.06.2017
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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung umweltfreundlicher Verkehrsträger, Teilaktion „Förderung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“ (pdf-Dokument)
Dateiname: 1_Richtlinie_MBL_23_2017_Alternative_Antriebe.pdf
Fördervoraussetzung, u.a.
- mit der Durchführung des Vorhabens ist noch nicht begonnen worden,
- es wird ein bedeutsamer Beitrag zur CO2-Minderung geleistet,
- es wird ein Beitrag zur Barrierefreiheit geleistet,
- die Gesamtfinanzierung einschließlich der zuwendungsfähigen Ausgaben muss nachgewiesenermaßen gesichert sein.
Fördersatz
Der Fördersatz beträgt bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben.
Die Inanspruchnahme anderer Fördermittel (insbesondere Mittel nach §8 ÖPNVG LSA) hinsichtlich der Teile des Vorhabens ist zulässig, die nach dieser Richtlinie nicht förderfähig sind.
Anspruchsberechtigte
Zuwendungsempfänger sind Landkreise und kreisfreie Städte (als Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV).
Der Zuwendungsempfänger kann die Zuwendungen an ÖPNV-Unternehmen weiterleiten, sofern diese Verkehrsleistungen im ÖPNV erbringen.
Termin der Antragstellung
Die Frist zur Antragstellung ist abgelaufen.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind mindestens beizufügen:
- Projektbeschreibung mit konkreten Aufgabenschwerpunkten und der Zielsetzung,
- Nachweis über die CO2 -Reduzierung in Tonnen über einen Zeitraum von 5 Jahren,
- der Finanzierungsplan mit Angaben über die Gesamtausgaben, Beiträge Dritter und den Investitionszeitraum,
- Nachweise zu den Neufahrzeugen und Datenblätter zu den Referenzfahrzeugen.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlagen
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe der oben genannten Richtlinie.
Hinweise zum Verfahren
Die beantragten Vorhaben werden anhand der Qualitätskriterien gemäß den Richtlinien bzw. Grundsätzen bewertet und einer Rangfolge zugeordnet.
Der Antragsteller wird nach der Einordnung der Rangfolge über die Entscheidung der Bewilligung oder Ablehnung informiert.