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Unterstützung umweltfreundlicher Verkehrsmittel für ein CO2-armes und effektives Verkehrssystem – Radverkehrsanlagen und -infrastruktur

Hinweis: die Frist zur Antragstellung ist abgelaufen.

Was wird gefördert?

Der Neu- und Ausbau von Radverkehrsanlagen (gem. ERA 2010, Tabelle 5) sowie Gehwegen mit dem Zusatz "Radfahrer frei" (gem. ERA 2010, Tabelle 8), die Errichtung von Fahrradstraßen und die Errichtung begleitender Radverkehrsinfrastruktur (z. B. Bike&Ride-Anlagen, Fahrradabstellanlagen, Wegweisungs- und Beschilderungssysteme) in kommunaler Baulast.

Förderrichtlinie

RdErl. des MLV vom 1.10.2018 - 37.3-3-06502, veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 35/2018 vom 08.10.2018, in Kraft getreten am 09.10.2018;

Die Richtlinie finden Sie hier.

 

Änderungen zur Richtlinie

 

Erste Änderung:

RdErl. des MLV vom 10.07.2019 - 37.3-3-0651, veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 27/2019 vom 29.07.2019, in Kraft getreten am 01.08.2019; Die Richtlinienänderung finden Sie hier.

Zweite Änderung:

RdErl. des MID vom 1. April 2022 - 37.3-3-06511, veröffentlicht im MBL. LSA 15/2022 vom 25.04.2022, in Kraft getreten am 01.04.2022; Die Richtlinienänderung finden Sie hier.

Fördervoraussetzungen

  • mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein;
  • das Vorhaben muss auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt belegen und mit dem örtlichen ÖPNV-Angebot vernetzt sein;
  • die CO2-Einsparung durch das zu fördernde Vorhaben muss einen signifikanten Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Landes und des Operationellen Programms für den EFRE des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 leisten

Fördersatz

Der Fördersatz beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Anspruchsberechtigte

Zuwendungsempfänger können Kommunen im Sinne des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes-Sachsen-Anhalt sein, soweit sie Baulastträger der zu fördernden Verkehrsanlage sind.

Termin der Antragsstellung

Der letzte mögliche Antragstermin war der 31.03.2021. Die Frist zur Antragstellung ist abgelaufen.

Einzureichende Unterlagen

Dem Antrag sind mindestens beizufügen:

  • Entwurfsunterlage Vorentwurf und/oder Feststellungsentwurf gem. Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE), Ausgabe 2012
  • Bedarfsnachweis nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010)
  • Nachweis über die CO2-Reduzierung pro kg und Jahr (Berechnungsverfahren im Excel-Format wird zur Verfügung gestellt)
  • Nachweis, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens einschließlich der nichtzuwendungsfähigen Ausgaben gesichert ist und auftretende Folgekosten abgesichert sind
  • Finanzierungsplan mit Angaben über die Gesamtausgaben, Beiträge Dritter und den Investitionszeitraum

Ansprechpartner

Frau Hoffmeister

Tel.: +49 345 514-1804

E-Mail

Rechtsgrundlagen

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe o. g. Richtlinie sowie auf der Grundlage der unter Nr. 1. des RdErl. des MLV vom 01.10.2018 genannten Gesetze und Verordnungen.

Hinweise zum Verfahren

Aus den grundsätzlich förderfähigen Anträgen erstellt die Bewilligungsbehörde ein Programm. Die Projektauswahl erfolgt nach der Höhe der zu erwartenden CO2-Reduzierung pro eingesetzten Euro EFRE-Mittel, wonach die Vorhaben nach der Priorität zu sortieren sind. Höchste Priorität hat das Vorhaben mit dem geringsten Zuwendungsbedarf pro Kilogramm CO2-Reduzierung pro Jahr.

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)