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Zulassung durch Planfeststellung:

Von ihm kann abgesehen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

Zulassung durch Plangenehmigung:

  • keine UVP erforderlich
  • Rechte anderer nur unwesentlich beeinträchtigt (oder Einverständniserklärung)
  • Benehmen mit den Trägern öffentlicher Belange hergestellt
  • Ablauf eines Plangenehmigungsverfahrens (Schema - nicht barrierefrei)

Zulassung durch Planverzicht (Fälle unwesentlicher Bedeutung):

  • keine UVP erforderlich
  • andere öffentliche Belange werden nicht berührt und
  • Rechte Anderer nicht beeinflusst (oder schriftliches Einverständnis)
  • Ablauf eines Planverzichtsverfahrens (Schema - nicht barrierefrei)

 

Um die UVP-Pflicht festzustellen, muss bei allen beabsichtigten Projekten eine Einzelfallprüfung  durchgeführt werden.

Prüfschema als PDF-Datei - (nicht barrierefrei)

Prüfschema als Word-Datei - (nicht barrierefrei)

 

 

 

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)