Zulassung durch Planfeststellung:
- wenn das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bedarf
- Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens (Schema - nicht barrierefrei)
Von ihm kann abgesehen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Zulassung durch Plangenehmigung:
- keine UVP erforderlich
- Rechte anderer nur unwesentlich beeinträchtigt (oder Einverständniserklärung)
- Benehmen mit den Trägern öffentlicher Belange hergestellt
- Ablauf eines Plangenehmigungsverfahrens (Schema - nicht barrierefrei)
Zulassung durch Planverzicht (Fälle unwesentlicher Bedeutung):
- keine UVP erforderlich
- andere öffentliche Belange werden nicht berührt und
- Rechte Anderer nicht beeinflusst (oder schriftliches Einverständnis)
- Ablauf eines Planverzichtsverfahrens (Schema - nicht barrierefrei)
Um die UVP-Pflicht festzustellen, muss bei allen beabsichtigten Projekten eine Einzelfallprüfung durchgeführt werden.
Prüfschema als PDF-Datei - (nicht barrierefrei)
Prüfschema als Word-Datei - (nicht barrierefrei)