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Zulassung durch Planfeststellung:

Von ihm kann abgesehen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

Zulassung durch Plangenehmigung:

  • keine UVP erforderlich
  • Rechte anderer nur unwesentlich beeinträchtigt (oder Einverständniserklärung)
  • Benehmen mit den Trägern öffentlicher Belange hergestellt
  • Ablauf eines Plangenehmigungsverfahrens (Schema - nicht barrierefrei)

Zulassung durch Planverzicht (Fälle unwesentlicher Bedeutung):

  • keine UVP erforderlich
  • andere öffentliche Belange werden nicht berührt und
  • Rechte Anderer nicht beeinflusst (oder schriftliches Einverständnis)
  • Ablauf eines Planverzichtsverfahrens (Schema - nicht barrierefrei)

 

Um die UVP-Pflicht festzustellen, muss bei allen beabsichtigten Projekten eine Einzelfallprüfung  durchgeführt werden.

Prüfschema als PDF-Datei - (nicht barrierefrei)

Prüfschema als Word-Datei - (nicht barrierefrei)

 

 

 

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Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

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Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

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Ernst-Kamieth-Straße 2
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